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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "Dredd"

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Haben auch Sie eine Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH wegen des Films „Dredd“ erhalten? Wird auch von Ihnen ein Betrag in Höhe von 815,00 Euro eingefordert? Dann lassen Sie sich beraten und erfüllen Sie nicht vorschnell und ungeprüft die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche.

Das Besondere an Abmahnungen ist, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass Abmahnungen im Interesse des Abgemahnten sind. Namentlich, weil damit ein teureres gerichtliches Verfahren vermieden werden kann. Aus diesem Grund soll der Abgemahnte auch die Anwaltskosten des Abmahners tragen müssen. Dies gilt freilich aber nur, wenn die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Dredd“ berechtigt ist und keine überhöhten Gebühren gefordert werden.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Abmahnungsschreiben wegen „Dredd“ die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Gefahren einer solchen beruhen in ihrer lebenslangen Bindung und der Pflicht zur Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe, falls man gegen diese verstößt. Wer Teenager im Haus hat, wird von der neuen und prominent diskutierten Bareshare-Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 8.01.2014, I ZR 169/12) nicht profitieren. Jene hatte die Pflicht zur Abgabe der Unterlassungserklärung noch eingeschränkt und besagt, dass man einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen kann, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass das Familienmitglied den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Bei minderjährigen Kindern ist hingegen die Morpheus Entscheidung (BGH, Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12) zu beachten, wonach eine Belehrung des minderjährigen Kindes geboten ist. Die Reichweite der Belehrung ist nicht immer eindeutig zu ermitteln, weswegen keinesfalls bei Teenagern kategorisch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet werden kann.

Was ist von der beigefügten Unterlassungserklärung der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Dredd“ zu halten?

Sobald die Frage geklärt ist, ob die Unterlassungserklärung abzugeben ist, kann man sich der Frage zuwenden, ob die Forderung von 815,00 EUR zu erfüllen ist. Hier ist festzustellen, dass das Angebot noch deutlich verbessert werden kann, schließlich ist die Rechtsprechung mit den beiden BGH-Entscheidungen „Morpheus“ und „Bearshare“ für Abgemahnte in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Freilich bedarf es Kenntnis des Sachverhalts und der aktuellen Rechtsprechung – ein versierter Anwalt kann Sie da in sicheres Fahrwasser bringen. Rufen Sie uns gern an, wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Dredd“ erhalten haben. Das erste Gespräch zu Chancen und Risiken ist kostenlos. Wir beraten seit knapp sieben Jahren Abgemahnte aus dem ganzen Bundesgebiet.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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