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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Kein Ort ohne dich“ finden Sie hier

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Im Auftrag des Unternehmens Twentieth Century geht die große Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München gegen Personen vor, denen zur Last gelegt wird, das Filmwerk „Kein Ort ohne dich“ unerlaubt in einem Computernetzwerk verbreitet zu haben. Mit der Abmahnung wendet sich die gegnerische Seite an den registrierten Anschlussinhaber, über dessen Anschluss das Filmwerk verbreitet wurde. Zur konkreten Täterschaft lässt sich keinerlei Aussage machen. Dieser Umstand spielt insofern eine Rolle, als dass gerade bei Urheberrechtsverletzungen im Internet unklar ist, wer die Rechtsverletzung begangen hat und wer dementsprechend auch für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Dem Anscheinsbeweis nach geht die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung wegen „Kein Ort ohne dich“ also davon aus, dass der Anschlussinhaber den Film verbreitet hat. Sollte dieses nicht der Fall sein, so muss diese Tatsache der Gegenseite herangetragen werden. Wenn Dritte für die Rechtsverletzung verantwortlich sind, entlastet das den Abgemahnten. Schadensersatz zum Beispiel kann zurückgewiesen werden. Bei der Waldorf-Frommer-Abmahnung wären das schon einmal 600 €.

Doch in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Kein Ort ohne dich“ wird nicht nur Schadensersatz, sondern auch die Erstattung der angefallenen Kosten gefordert. Diese bleiben weiterhin auch dann bestehen, wenn Dritte für die Rechtsverletzung verantwortlich sind. Über eine Zurückweisung der 215 € kann dann nachgedacht werden, wenn der Internetanschluss überlassen wurde und die Kontrollen und Sicherungspflichten erfüllt wurden. Hierzu zählt, dass der Anschluss technisch gesichert ist, dass Mitbenutzer ausreichend über die Gefahren von Tauschbörsennutzung informiert sind und dass bei minderjährigen Familienmitgliedern die Nutzung von Tauschbörsen verboten wurde.

Was hat es mit der Unterlassungserklärung auf sich?

In der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Kein Ort ohne dich“ geht es nicht nur um Geld. Mittelpunkt der Abmahnung ist der so genannte Unterlassungsanspruch. Der Betroffene wird aufgefordert, das gerügte Verhalten und schriftlich zu versichern, es nicht mehr zu wiederholen. Diese Absicht muss schriftlich bekräftigt und versichert werden in Form einer Unterlassungserklärung. Ähnlich einem Vertrag, der zwischen Rechtsverletzer und Rechteinhaber geschlossen wird. Der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Kein Ort ohne dich“ ist bereits eine strafbewehrte Unterlassungs- und verpflichtungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. Wer hier zu viel versichert und mehr versichert als wirklich notwendig ist, der schwächt seine noch gute Ausgangslage.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Abmahnung?

Wenn auch Sie mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Kein Ort ohne dich“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen ersten Schätzung an Dr. Wachs wenden. In diesem Gespräch geht es darum, die mögliche Vorgehensweise einer Verteidigung zu besprechen und dem Abgemahnten aufzuzeigen, welches Risiko und welche Chancen bestehen. Die daraufhin möglicherweise folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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