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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Verbreitung von "Am grünen Rand der Welt"

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Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München verschickt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Am grünen Rand der Welt“.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film Dritten illegal über Internettauschbörsen (sog. p2p-Netzwerke) zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Von den Anschlussinhabern wird deshalb die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines „Vergleichsbetrags“ i.H.v. EUR 815,00 gefordert.

Soll ich unterschreiben? Soll ich zahlen?

Beim Erhalt eines Abmahnschreibens ist der Schock angesichts der hohen Forderung zunächst groß. Wichtig ist allerdings, Ruhe zu bewahren.

Wir raten, die Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben und keinen Zahlungsvorgang ohne vorherige juristische Überprüfung einzuleiten. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist weit formuliert, bindet den Unterschreibenden über einen erheblichen Zeitraum und führt bei Zuwiderhandlung zu einer empfindlichen Vertragsstrafe i.H.v. mehreren tausend Euro (i.d.R. mind. EUR 5001,00 um die Zuständigkeit der Landgerichte zu begründen).

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Forderungen des Rechteinhabers bestehen, sollte stets durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Fachmann geprüft werden. In vielen Fällen kann eine Verantwortlichkeit ausgeschlossen oder die Forderung reduziert bzw. gänzlich ausgeschlossen werden.

Beachten Sie unbedingt die kurz bemessenen Fristen. Ein Zögern kann teuer werden, da der Rechtsinhaber theoretisch eine einstweilige Verfügung anstrengen kann. Die Verteidigung gegen diese ist dann mit weiteren Kosten verbunden. Suchen Sie daher unverzüglich einen Rechtsanwalt auf.

Einzelfallprüfung unerlässlich:

Ob und in welcher Höhe eine Einstandspflicht für die behauptete Urheberrechtsverletzung besteht, muss immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft werden.

Alleine aus der Tatsache, dass der Internetanschluss von einer bestimmten Person bereitgestellt wird, kann keine Verantwortlichkeit gefolgert werden. Insbesondere in sog. Drittbeteiligungsfällen, wenn etwa die Rechtsverletzung von Besuchern, Mitbewohnern oder Familienangehörigen begangen wurde, kann eine Einstandspflicht des Anschlussinhabers häufig ausgeschlossen werden. In diesen Fällen kommt es lediglich darauf an, ob der erforderlichen Aufklärungs- und Kontrollpflicht nachgekommen wurde.

Das Urheberrecht ist komplex und aufgrund der in der Rechtsprechung ausdifferenzierten Kasuistik nur von einem Fachmann zu bewältigen.

Wir bieten kostenlose Erstberatung:

Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer, die für einen Großteil der in Deutschland versandten Abmahnungen verantwortlich ist.

Deshalb können wir Ihnen eine zuverlässige Rechtseinschätzung und Risikobewertung liefern, um so das Prozess- und Kostenrisiko zu verringern. Wir bieten eine bundesweite Beratung und Vertretung in der Rechtssache zu einem transparenten Pauschalbetrag. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen kostenfreien Erstgespräch. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns auf unserer Homepage.

Ihre Kanzlei Brehm


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