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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "Verstehen Sie die Béliers?"

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Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt die  Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Verstehen Sie die Béliers?” ab.

Worum geht es in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Verstehen Sie die Béliers?”

Dem Betroffenen wird in dem Abmahnschreiben zur Last gelegt, dass über seinen Internetanschluss das streitgegenständliche Filmwerk dritten zur Verfügung gestellt wurde. Diese Form der Bereitstellung ist urheberrechtlich verboten und führte dazu, dass der geschädigte Rechteinhaber gegenüber dem Rechtsverletzer Schadensersatz und Unterlassungsansprüche geltend machen kann. Aufgezeichnet wurde die Rechtsverletzung an „Verstehen Sie die Béliers?” durch ein Ermittlungsunternehmen, welches im Auftrag der Rechteinhaber die bekannten Tauschbörsen hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung überwachen lässt. Doch auch Dienste, wie zum Beispiel Popcorntime, bzw. deren Benutzung können zu einer Abmahnung führen. 

Gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer für „Verstehen Sie die Béliers?” kann sich der Betroffene wehren!

In der Abmahnung wird von einem pauschalen Fall ausgegangen, dass der registrierte Anschlussinhaber die Rechtssetzung selber begangen hat. Unsere tägliche Verteidigungspraxis jedoch hat gezeigt, dass oftmals nicht die Anschlussinhaber sondern Dritte für die jeweilige rechts Verletzung verantwortlich sind oder aber infrage kommen könnten. In diesem Fall ist der abgemahnte nicht mehr Täter, sondern nur noch Störer. Störer bedeutet, dass er mit der Überlassung seines Internetanschlusses mögliche Urheberrechtsverletzung möglich gemacht hat. Um bei der Überlassung seines Internetanschlusses nicht mehr verantwortlich gegenüber geltend gemachten Ansprüchen zu sein, muss der Anschlussinhaber die Mitbenutzer über mögliche Folgen und Risiken der Tauschbörsen Nutzung informieren und zum Beispiel minderjährigen Kindern der Nutzung verbieten. Was der Abgemahnte getan hat und ob er seine Prüf- und Sicherungsrecht erfüllt hat, das lässt sich in der Regel nicht pauschal sagen sondern kann im besten Fall in einem Gespräch mit einem Anwalt herausgearbeitet werden.

Was ist nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Verstehen Sie die Béliers?” zu tun?

Bewahren Sie Ruhe. Handeln Sie nicht vorschnell. Unterzeichnen Sie nicht unüberlegt die mitgeschickte Unterlassungserklärung. Zahlen Sie nicht ohne Rücksprache mit dem eigenen Anwalt den geforderten Betrag. Lassen Sie sich beraten und informieren Sie sich darüber, welche absehbaren Chancen, Risiken und Kosten eine außergerichtliche Verteidigung mit sich bringt. Wer sich gegen eine Abmahnung Wert, der tut dieses in erster Linie außergerichtlich. Der eigene Anwalt verhandelt mit der Gegenseite und sorgte für ein für beide Seiten annehmbares Angebot. Hiernach ist die Angelegenheit abschließend erledigt.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Verstehen Sie die Béliers?”


Rufen Sie uns an und wir beraten Sie kostenlos im Rahmen einer Ersteinschätzung. Die möglicherweise daraufhin folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an, der bereits im ersten Telefonat mitgeteilt wird. Wir konnten bereits eine Vielzahl von Abgemahnten helfen und vertreten seit mehreren Jahren Betroffene in diesem Bereich. Auch ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei Hamburg ist möglich. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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