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Hochzeitskosten steuerlich absetzbar?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Die „grenzenlose Liebe" ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Viele Paare lernen sich etwa während eines Auslandsaufenthalts kennen und lieben. Wird dann der Bund fürs Leben geschlossen, kommen auf die Eheleute unterschiedlicher Staatsangehörigkeit neben den normalen Aufwendungen für Kleidung oder Bewirtung der Gäste aber noch zusätzliche Ausgaben für den Flug oder einen Dolmetscher dazu. Doch können diese Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden?

Frau heiratet Kanadier

Eine Frau wollte in Deutschland ihren kanadischen Freund heiraten; sie buchte daher seinen Flug und mietete für die Trauung ein Flugzeug. Des Weiteren fielen zusätzliche Verwaltungsgebühren an, weil die Heirat in dem Flieger stattfand. Die so entstandenen Kosten von über 2000 Euro wollte die Frau in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Schließlich stelle die Heirat zweier Partner unterschiedlicher Staatsangehörigkeit noch immer einen Ausnahmefall dar. Da ihr Mann für die Trauung zwangsläufig aus Kanada anreisen musste, waren etwa die Aufwendungen für den Flug auch außergewöhnlich. Als das Finanzamt eine steuerliche Berücksichtigung der Ausgaben ablehnte, zog die Frau vor Gericht.

Hochzeit nicht notwendig

Auch nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg stellten die Eheschließungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG (Einkommensteuergesetz) dar. Immerhin muss man heutzutage nicht mehr heiraten, sondern kann theoretisch auch ohne Trauschein zusammenleben. Da eine Trauung aber trotzdem alles andere als unüblich ist, sind Heiratskosten niemals notwendig. Auch wenn die Ehe in Art. 6 GG (Grundgesetz) besonders schützenswert ist, so besteht dennoch kein Anspruch auf unbeschränkte Unterstützung durch den Staat.

Das gilt auch, wenn die Ehegatten von verschiedenen Kontinenten stammen und ihnen deshalb im Gegensatz zu Ehepaaren derselben Staatsangehörigkeit zusätzliche Eheschließungskosten entstehen. Denn mittlerweile ist auch eine Heirat von Paaren, die sehr weit entfernt voneinander wohnen, nicht mehr als unüblich anzusehen. Letztendlich waren auch die Mietkosten für das Flugzeug unnötig; das Paar hätte sich genauso gut standesamtlich trauen lassen können.

(FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.08.2012, Az.: 7 K 7030/11)

(VOI)

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