Homeland | Waldorf Frommer Abmahnung wegen Homeland 2015 – Was tun? Richtig reagieren!

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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Home Fox Entertainment Germany. Betroffenen wird vorgeworfen, eine oder mehrere Folgen der TV-Serie „Homeland“ im Internet über ein Filesharing-Netzwerk angeboten zu haben. Das Anbieten von Folgen dieser Serie im Internet ist illegal.

Im Jahre 2015 sehen die Abmahnungen von Waldorf Frommer fast identisch aus. Es wird vorgetragen, dass der Betroffene für das illegale Angebot der Serienfolge im Internet entweder als Täter oder Störer verantwortlich sei. Das Dienstleistungsunternehmen Ipoque GmbH habe außerdem die Urheberrechtsverletzung gerichtsfest ermittelt.

Daher sollen die Abgemahnte eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben und für den Upload einer Serienfolge € 519,50 an Anwaltskosten und Schadensersatz bezahlen. Geht es um mehrere Folgen, so erhöht sich der Betrag entsprechend (z. B. auf € 1.090,00 bei 3 Folgen).

Wer haftet bei der Homeland-Abmahnung?

Die Münchner Anwälte gehen davon aus, dass der Anschlussinhaber immer haftet. Dies stimmt jedoch in vielen Fällen nicht. Sobald jemand anders die Serie illegal angeschaut hat, kann die Haftung des Anschlussinhabers entfallen. Denn der Abgemahnte haftet nur für eigene Pflichtverletzungen. Hat er z. B. seinen minderjährigen Kindern die Nutzung von Internettauschbörsen nicht verboten, so haftet er. Bei einem entsprechenden Verbot entfällt seine Haftung. Auch entfällt die Haftung oft bei volljährigen Kindern, denn gegenüber diesen bestehen bei einem Erstverstoß keine Verbotspflichten. Ähnliches gilt bei Partnern, Gästen, Mitbewohnern oder Mietern.

Handlungsempfehlung bei fehlender Haftung – Nicht unterschreiben, nicht zahlen

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie ausschließlich einen spezialisierten Anwalt die Rechtslage bei einer Homeland-Abmahnung in Ihrem Fall prüfen. Rät Ihnen ein Anwalt ohne Nachfrage zu den Tatumständen und wer überhaupt Täter war dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, so spricht dies nicht für seine Fachkompetenz. Denn eine Verteidigung macht keinen Sinn, wenn der Abgemahnte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben muss. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bedeutet die Erfüllung des Hauptanspruchs. Wer eine solche abgibt, wirft sofort die Flinte ins Korn. Wenn der Abgemahnte ohnehin haftet, benötigt er auch keinen Anwalt. Er kann den geforderten Betrag an Waldorf Frommer bezahlen und die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Scheidet eine Täter- und Störerhaftung jedoch aus, so sollte man auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung, und schon gar keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Denn die Unterlassungserklärung wegen Homeland erfüllt den Hauptanspruch der Abmahnung, nämlich den Unterlassungsanspruch. Wer diesen durch Abgabe einer Erklärung erfüllt, braucht keinen Anwalt und keine Verteidigung mehr.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Homeland erhalten haben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine Abgabe einer ungeschuldeten modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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