„Hüter der Erinnerung“ - Waldorf Frommer-Abmahnung - Was tun?

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Es sind Waldorf Frommer-Abmahnungen wegen des Films „Hüter der Erinnerung – The Giver“ im Auftrag der Studiocanal GmbH in Umlauf. Hierbei behauptet der Rechteinhaber, der Empfänger des Schreibens sei als Täter oder Störer für das illegale Verbreiten dieses Films in Internettauschbörsen verantwortlich. Daher werden € 815 und ein lebenslang gültiger Unterlassungsvertrag gefordert.

Lesen Sie hier, ob die Vorwürfe berechtigt sind und wenn nicht, was Sie hiergegen tun können.

Was ist eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Hüter der Erinnerung“?

Der Filmrechteinhaber Studiocanal GmbH wehrt sich gegen die kostenlose Verbreitung seines Films „Hüter der Erinnerung – The Giver“ im Internet und dort speziell in Internettauschbörsen und über Streaming-Portale. Somit ist nicht das Herunterladen des Films Gegenstand der Abmahnung, sondern das Anbieten von kleinen Dateifragmenten. Das Herunterladen kann bereits Monate vor dem genannten Tatzeitpunkt geschehen sein.

Die Waldorf Frommer Anwälte fordern € 815,00. Diese Forderung setzt sich aus € 215,00 Ermittlungskosten und € 600,00 Schadensersatz zusammen.

Daneben sollen Betroffene einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag (strafbewehrte Unterlassungserklärung) abgeben.

Ist die Abmahnung von Waldorf Frommer rechtens?

In vielen Fällen nicht – mit der Folge, dass der Abgemahnte weder eine Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen muss. Ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt für die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Hüter der Erinnerung“ verantwortlich sind, sollten Sie einen mit Filesharing-Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen. Oft haftet der Abgemahnte überhaupt nicht als Störer, da er keine Pflichten verletzt hat.

Waldorf Frommer-Abmahnung – Keine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Prüfung

Das Internet wimmelt von „Ratgebern“ und Anwälten, die ihre Dienste bei Waldorf Frommer-Abmahnungen anbieten. Aus den vielen Gesprächen, die ich täglich mit Betroffenen führe, weiß ich, dass viele der Angebote nicht nur sinnlos sind, sondern den Abgemahnten sogar massiv schaden können.

So ist es sträflich falsch, auf eine Abmahnung stets mit einer modifizierten Unterlassungserklärung zu reagieren. Warum sollen Sie sich lebenslang an einen Vertrag mit Vertragsstraferisiko binden, wenn Sie überhaupt nichts getan haben? Käme es zu einem Verstoß gegen die modifizierte Unterlassungserklärung, kann der Auftraggeber pro Verstoß € 5.000,00 fordern. Wenn der Abgemahnte unschuldig ist, muss er weder eine Unterlassungserklärung, ob modifiziert oder nicht, abgeben, noch den geforderten Betrag von € 815,00 bezahlen.

„Reduzierung“ der Forderung auf € 150,00 möglich?

Auch die Vorgehensweise, die „Forderung auf € 150,00 zu reduzieren“ und einfach an Waldorf Frommer zu bezahlen, ist Unsinn. Wer € 815,00 fordert, wird sich bei einer Täter- oder Störerhaftung nicht mit € 150,00 zufrieden geben. Außerdem: Wer unschuldig ist, sollte überhaupt nicht bezahlen, denn jede Zahlung an Waldorf Frommer ist ein Schuldeingeständnis.

Was Sie bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Hüter der Erinnerung – The Giver“ tun sollten:

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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