Ich wurde geblitzt - was bringt der Gang zum Anwalt? Vorsicht bei Google-Versprechen!

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Die Google-Suche zu Blitzern auf Deutschlands Straßen und den Konsequenzen für die eigene Fahrerlaubnis, das Punktekonto und das Portemonnaie liefert an oberster Stelle häufig Treffer mit großen Versprechen: Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos, wir vermeiden, dass Sie Punkte bekommen, wir verhindern das Fahrverbot - ganz ohne Kostenrisiko und ohne Rechtsschutzversicherung. Wer ein solches Angebot nutzt, wird oft bitter enttäuscht. In diesem Beitrag klärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel über Missverständnisse und Irrtümer auf. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bundesweit verteidigt er Betroffene in Bußgeldverfahren.

Das Geschäftsmodell der prominenten Google-Treffer besteht zumeist darin, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung zu vermitteln und das Bußgeldverfahren sodann möglichst ohne großen Aufwand und - für die Versicherung - kostengünstig zu bearbeiten. Dies führt leider immer wieder dazu, dass wichtige Verteidigungsmittel nicht ergriffen und in Extremfällen Akten gar nicht gelesen werden. Stattdessen wird - ohne jede Instruktion oder sonstige Terminsvorbereitung - ein Vertreter für mitunter pauschal 50 Euro zum Gericht geschickt und dort ein Urteil kassiert, das dem Bußgeldbescheid entspricht. Eine Rechtsbeschwerde hat unter diesen Rahmenbedingungen keine Aussicht auf Erfolg. Am Ende bleibt der Betroffene auf der Sanktion aus dem Bußgeldbescheid sitzen, ist einen Versicherungsbeitrag los und desillusioniert, was die Arbeit von Verteidigern in Ordnungswidrigkeitensachen angeht.

Das muss nicht sein: Ein auf das Ordnungswidrigkeitenverfahren spezialisierter Anwalt kann dem Betroffenen helfen, wenn er nicht aufgrund der schieren Masse an Verfahren oder durch fragwürdige Kooperationen mit bestimmten Rechtsschutzversicherungen daran gehindert ist. Hier liegt aber das Risiko der immer bekannter werdenden Google-Treffer. Ein häufig erforderliches (und für den Verteidigungserfolg maßgebliches) Sachverständigengutachten kostet zwischen 1500 und 3000 Euro. Rechtsschutzversicherungen müssen diese Kosten tragen, wenn sie für die Verteidigung erforderlich sind. Dies ist beim Einsatz standardisierter Messverfahren fast immer der Fall - sollten sich nicht schon ohne Gutachten Ansatzpunkte für eine Verteidigung auf technischer Eben ergeben oder schlicht andere Mängel der Beweisführung (schlecht erkennbares Bild etc.) bestehen. Darüber hinaus kann ein spezialisierter Fachanwalt die behördliche Akte umfassend prüfen und - sollte der Gerichtsort weit von der Kanzlei entfernt liegen - einen Terminsvertreter optimal auf die Hauptverhandlung vorbereiten. Diese Vorzüge genießen nur Betroffene, die den Rechtsanwalt für das Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid selbst auswählen und sich nicht durch reißerische Werbemaßnahmen blenden lassen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel an! Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos.


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