ICP-Lizenzen für Unternehmen in China

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Juli kündigte die Behörde für Industrie und Technology (MIIT) an, dass zu hundert Prozent in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen (WFOE) nun dazu befugt sind, im chinesischen E-Commerce Markt aktiv zu werden. Seit Januar 2015 ist es WFOEs in der Shanghai Pilot-Freihandelszone bereits gestattet, eine Internet-Content-Provider (ICP)-Lizenz zu beantragen. Das experimentell zunächst in nur dieser Zone eingeführte Verfahren erwies sich als Erfolg und wird daher landesweit adaptiert.

Da es vor 2015 unmöglich war, eine ICP-Lizenz zu erwerben, stellt die neue Regulierung einen Durchbruch für Unternehmen im E-Commerce-Sektor dar. Durch die rasante Entwicklung dieser Branche auf globaler Ebene bedeutet diese ratifizierte Regulierung gerade für Unternehmen mit einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft in China einen Vorteil.

ICP: was bedeutet das und wieso brauchen WFOEs diese Lizenz?

Die ICP-Lizenz ist eine von staatlicher Ebene vergebene Lizenznummer, welche es Unternehmen erlaubt, eine Website auf chinesischen Servern zu führen. Wünscht eine Firma eine Webpräsenz in China, ist sie verpflichtet, eine gültige ICP-Lizenz zu halten.

Dabei gilt es zwischen zwei Lizenz-Typen zu unterscheiden: Die kommerzielle und die nicht-kommerzielle ICP-Lizenz. Vor Inkrafttreten der neuen Regulierung war es WFOEs nur erlaubt letztere zu erwerben und damit das Recht, die eigene Marke zu bewerben und die Bekanntheit der Marke zu fördern. Mit der kommerziellen Lizenz ändert sich dies.

Vor der Veröffentlichung der neuen Regulierung waren hundertprozentig in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen dazu verpflichtet, mit einem chinesischen Partner zu kooperieren, wobei ausländische Anteile an einem E-Commerce Unternehmen nur 50% des Gesamtkapitals betragen durften. Die neue Regulierung hebt diese Vorschrift auf und schafft damit diese bislang nötige Bindung an einen chinesischen Partner ab.

Diese Neuerung bringt nicht nur Vorteile für ausländische Unternehmen mit sich, sondern auch für im Ausland gezeichnete chinesische E-Commerce Unternehmen, bei denen Investoren zwar den Hauptanteil am Kapital halten, nicht aber das absolute Stimmrecht („variable interest entity“). Diese Unternehmen wurden lange als eine mit hohem rechtlichen Risiko behaftete Unternehmensform bewertet. Jetzt können im E-Commerce tätige Unternehmen diese Struktur aufgeben.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Richard Hoffmann

Beiträge zum Thema