IDO Verband: Abmahnung wegen nicht ordnungsgemäßer Registrierung (LUCID) gem. § 9 Abs. 2 VerpackG

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Es wurde mir eine Abmahnung vom IDO Verband vom 16.08.2019 zur Überprüfung vorgelegt. Sollten auch Sie eine solche IDO Verband-Abmahnung erhalten haben, dann berate ich natürlich auch Sie sehr gerne.

Gegenstand der mir vorliegenden Abmahnung:

Es geht um eine nicht ordnungsgemäße Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Fehlende Registrierungen werden schon lange abgemahnt. Jetzt geht es aber um eine nicht ordnungsgemäße Registrierung.

Der abgemahnte Händler hat die von ihm selbst benutzte Transportverpackung korrekt registriert. Das verkaufte Produkt ist auch in einer Produktverpackung eingepackt und auf dieser Produktverpackung steht ein Markenname. Die Produktverpackung mit dem darauf vermerkten Markennamen hat jedoch der Hersteller selbst nicht registriert. Und genau dies ist der Grund der vorliegenden IDO-Abmahnung.

Die Frage ist jetzt natürlich, ob die Abmahnung vom IDO-Verband wegen nicht ordnungsgemäßer Registrierung berechtigt ist oder nicht. Eventuell, lautet die Antwort. Es gibt meiner Kenntnis nach dazu bisher überhaupt keine Gerichtsentscheidungen. Natürlich gibt es Argumente dafür und dagegen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte dies künftig entscheiden werden.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte jedoch auf gar keinen Fall voreilig abgegeben werden.

Meine Handlungsempfehlung:

  • Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom IDO-Verband erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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