IFSinvesting – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Aus unterschiedlichen Gründen können wir Anlegern nur davon abraten, über die Internethandelsplattform IFSinvesting Kapital anzulegen, nachdem wir detaillierte Recherchen zur Firma IFSinvesting durchgeführt haben und uns auch mit dem Internetauftritt der Firma IFSinvesting auseinandergesetzt haben.
Die Internethandelsplattform IFSinvesting wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain ifsinvesting.com damit, dass Anleger über die Firma IFSinvesting Zugang zu vielen lukrativen Gelegenheiten der globalen Finanzmärkte erhalten würden, wobei Anleger seitens der IFSinvesting mit top Handelsressourcen, intuitiven Plattformen und vorteilhaften Handelsbedingungen ausgestattet würden.
Anleger könnten mit Kryptowährungen, wie beispielsweise Bitcoin, Ethereum und weiteren top Kryptowährungen traden. Darüber hinaus wäre es möglich, mit Differenzkontrakten (CFDs) auf Währungen, Aktien, Rohstoffe und Indizes zu traden. Auch der Handel mit Währungspaaren (Forex) wird angeboten, wobei Anlegern gewaltige Gelegenheiten des Online-Handels mit finanziellen Assets versprochen werden.
Der Werbeauftritt der Firma IFSinvesting beginnt auf ihrer Homepage mit dem Satz „Betreten Sie mit IFSinvesting selbstbewusst die Handelsarena“, wobei die Firma IFSinvesting laut ihrer Homepage in England unter der Adresse: 4 Carlton Gardens, London, United Kingdom, SW1Y 5AA, eine Niederlassung betreibt. Darüber hinaus ist sie auch unter einer englischen Telefonnummer und der Emailadresse: support@ifsinvesting.com erreichbar.
Man muss im vorliegenden Fall aufgrund des Internetauftritts der Firma IFSinvesting und nach Überprüfung aller relevanten Punkte davon ausgehen, dass es sich bei der Firma IFSinvesting um eine betrügerische Internethandelsplattform handelt.
Führt man zunächst einmal Recherchen zur Niederlassung der Firma IFSinvesting durch, dann stellt man fest, dass sich unter der angegebenen Adresse in London keine Niederlassung und auch kein Sitz der Firma IFSinvesting findet.
Im Übrigen warnte bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Webseiten, deren Präsentation mit dem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“ beginnt. Um genau eine solche Webseite handelt es sich bei der Firma IFSinvesting.
Unabhängig davon ist noch nicht einmal ein rechtsverbindliches Impressum auf der Seite der Firma IFSinvesting vorhanden, mit einem Hinweis auf die Rechtsform der Firma IFSinvesting und die vertretungsberechtigten Organe der Firma IFSinvesting. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Firma IFSinvesting bewusst die tatsächlichen Vertretungsverhältnisse verschleiern will.
Im Übrigen findet sich auch nirgends auf der Webseite der Firma IFSinvesting ein Hinweis darauf, dass die Firma IFSinvesting über die Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde verfügen würde, Handelsgeschäfte anzubieten und für Anleger Handelsgeschäfte abzuwickeln.
Grundsätzlich wäre für die Firma IFSinvesting, nachdem diese angeblich in England eine Niederlassung unterhält, die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) zuständig. Diese erteilt der Firma IFSinvesting keine Genehmigung.
Darüber hinaus verfügt die Firma IFSinvesting auch über keine Genehmigung der deutschen staatlichen Aufsichtsbehörde (BaFin).
Soweit folglich über die Webseite deutschen Anlegern Handelsgeschäfte angeboten für deutsche Anleger und durchgeführt werden, verstoßen die Firma IFSinvesting und deren Verantwortliche folglich gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Bei einem solchen Verstoß handelt es sich um keine bloße Ordnungswidrigkeit. Gemäß § 54 KWG können Verantwortliche von Plattformen, die unreguliert handeln, in Deutschland sogar zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit mit unregulierten Handelsplattformen zeigen, dass die entsprechenden Handelsplattformen in jedem Fall unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch agieren.
Es gibt in fast allen Fällen bei der Auszahlung von Guthaben Schwierigkeiten und die Telefonverkäufer der entsprechenden Plattformen versuchen, wenn es um die Auszahlung der Guthaben geht, am Ende der Geschäftsbeziehung Anleger meist mit weiteren Argumenten zu neuen Einzahlungen zu verleiten, wie beispielsweise dahingehend, dass noch „Steuern“ bezahlt werden müssten oder Kapital „hinterlegt“ werden müsste, damit die Anleger eine Auszahlung erhalten. Dies sind letztlich betrügerische Vertriebstricks!
Anleger, die bei der Plattform IFSinvesting investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
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+49 89 2121660
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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