Ihre Handlungsmöglichkeiten bei Erhalt eines Strafbefehls

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Was versteht man unter einem Strafbefehl?

In Fällen von minder schweren Straftaten ist es möglich, dass Ihnen anstelle eines richterlichen Urteils ein Strafbefehl zugestellt wird. Dieses gerichtliche Schreiben setzt eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr fest und kann zusätzlich auch ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis beinhalten. Eine mündliche Verhandlung oder Anhörung wird dabei nicht durchgeführt.

Überlegungen und Empfehlungen

Ein Strafbefehl ist keineswegs in Stein gemeißelt. Es steht Ihnen frei, Widerspruch einzulegen. Jedoch ist die Zeitspanne für dieses Rechtsmittel begrenzt: Sie haben lediglich 14 Tage Zeit. Kontaktieren Sie daher so schnell wie möglich einen Anwalt, sobald Sie einen Strafbefehl erhalten. Wir werden die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs sorgfältig bewerten und alle nachfolgenden Schritte koordinieren.

Das Verfahren des Widerspruchs

Wenn Sie Widerspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Hier haben wir die Gelegenheit, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu widerlegen oder wenigstens eine mildere Bestrafung zu erreichen. Wir vertreten Sie in der Verhandlung, sodass Ihre persönliche Anwesenheit vor Gericht nicht immer zwingend erforderlich ist.

Wichtige Aspekte, die zu berücksichtigen sind

Beachten Sie, dass das Urteil nach der Hauptverhandlung durchaus härter ausfallen kann als der ursprüngliche Strafbefehl. Daher ist zu empfehlen, im Vorfeld einen erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen, bevor Sie Widerspruch einlegen.



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