Ihre Rechte bei einem Ballon-Unfall in der Türkei

  • 1 Minuten Lesezeit

In vielen touristischen Gebieten der Türkei und vor allem in Kappadokien sind bei Ballon-Fahrten, die in den letzten Jahren sehr populär geworden sind, während der Landung oder auch in der Luft durch Zusammenstöße Unfälle passiert. Bei diesen Unfällen gab es sowohl Verletzungsopfer als aber auch Todesopfer. Viele dieser Opfer sind Touristen.

Die Ballonfahrtunternehmen versprechen ihren Kunden einen angenehmen Flug. Allerdings sind viele dieser Unternehmen Amateure und erstellen ihren Kunden für den Flug nicht einmal ein Ticket. Daher raten wir zunächst allen, die eine Ballon-Fahrt machen möchten, einen Anbieter zu finden, der ein Ticket und eine Rechnung erteilt, auf dem der Handelsname der Gesellschaft zu ersehen ist.

Trotzdem kann etwas schieflaufen und unglückliche Unfälle können sich ereignen. In solchen Fällen raten wir verletzten Opfern dringend, Fotos am Unfallort zu machen, für eine eventuelle Zeugenaussage den Namen und die Kontaktdaten des Piloten und der anderen Reisenden zu notieren, den Vorfall bei einem zuständigen Polizeipräsidium zu melden und unverzüglich ein Krankenhaus aufzusuchen sowie bezüglich der medizinischen Untersuchung einen Arztbericht erstellen zu lassen. Betroffene sollten unbedingt alle Ausgaben, die gemacht werden, nachweisen können.

Je mehr Informationen und Nachweise sie bezüglich des Unfalls in der Hand haben, umso besser ist das für den Rechtsweg in der Türkei. Um die materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüche außergerichtlich als auch gerichtlich durchsetzen zu können, haben die Betroffenen nach dem Tag des Unfalls eine Verjährungsfrist von zwei Jahren zu beachten. Das zuständige Gericht für die Durchsetzung ihrer Ansprüche ist das Gericht am Unfallort.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass, sobald die Verbindung des Ballonunfalls mit der Verletzung des Betroffenen vor dem Gericht nachgewiesen ist, die materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche dem Betroffenen zugesprochen werden. Die materiellen Schäden müssen alle mit Unterlagen nachgewiesen werden. Die Höhe des immateriellen Schadens wird vom Richter nach der materiellen Lage des Betroffenen und des Ballon-Unternehmens beurteilt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Avukat Melis Ersöz Koca LL.M.

Beiträge zum Thema