Ihre Rechte bei Pauschalreisen – So sind Sie bestens geschützt!

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Als Rechtsanwalt für Reiserecht freue ich mich, Ihnen einen lebendigen und informativen Überblick über Ihre Rechte bei Pauschalreisen zu geben. Egal, ob Sie ein abenteuerlustiger junger Erwachsener sind, der die Welt erkunden möchte, oder ein erfahrener Reisender, der die besten Angebote sucht – das Pauschalreiserecht schützt Sie in jeder Situation.

Was ist ein Pauschalreisevertrag?

Ein Pauschalreisevertrag kommt zustande, wenn mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen – wie Flug und Hotel – als Paket angeboten werden (§ 651a Abs. 3 BGB). Das bedeutet, dass Sie nur einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter abschließen, der für alle Leistungen haftet. Das ist besonders wichtig, denn so haben Sie einen zentralen Ansprechpartner, wenn etwas schiefgeht.

Wussten Sie, dass auch Reisebüros, Hotels oder Fluggesellschaften als Reiseveranstalter fungieren können? Es ist also entscheidend, die Details Ihres Vertrages bzw. des Buchungsvorgangs genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die Vorteile des Pauschalreiserechts genießen.

Informationspflichten der Reiseveranstalter

Bevor Sie Ihre Traumreise buchen, sind Reiseveranstalter verpflichtet, Ihnen wichtige Informationen bereitzustellen. Dazu gehören:

  • Wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen (z. B. Bestimmungsort, Transportmittel, Unterkunft)
  • Identität und Kontaktdaten des Unternehmens
  • Reisepreis einschließlich Steuern und eventueller Mehrkosten
  • Zahlungsmodalitäten und Sicherung für den Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters

Diese Informationen sind nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern helfen Ihnen auch, informierte Entscheidungen zu treffen.

Rechte bei Reisemängeln

Stellen Sie sich vor, Sie sind am Strand und freuen sich auf einen entspannten Urlaub, doch plötzlich gibt es Probleme. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise ohne Mängel zu erbringen (§ 651i Abs. 1 BGB). Ein Reisemangel liegt vor, wenn die vereinbarte Qualität nicht eingehalten wird. Typische Reisemängel sind:

  • Beförderungsmangel: Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckverspätungen.
  • Unterbringungsmangel: Unsaubere Zimmer oder Lärmbelästigung.
  • Verpflegungsmängel: Unzureichende Qualität oder Quantität der Mahlzeiten.
  • Sonstige mangelhafte Reiseleistungen: Ausgefallene Ausflüge.

Beispiel: Sie buchen eine Pauschalreise und Ihr Flug hat zehn Stunden Verspätung. In diesem Fall können Sie sich an den Reiseveranstalter und/oder direkt an die Fluggesellschaft wenden, um Ansprüche geltend zu machen. Oft versuchen Reiseveranstalter eine Minderungszahlung mit Verweis auf die Fluggesellschaft zu umgehen bzw. hinauszuzögern.

Ansprüche bei Reisemängeln

Liegt ein Reisemangel vor, haben Sie Anspruch auf Reisepreisminderung. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab und wird für den Zeitraum berechnet, in dem der Mangel bestand. Gerichte sprechen häufig Minderungen zwischen 5% und 50% des Reisepreises aus. In Einzelfällen kann jedoch auch eine höhere Minderung gerechtfertigt sein.

Tipps für Ihre Rechte im Reiserecht

  1. Mangel sofort melden: Informieren Sie den Reiseleiter vor Ort und den Reiseveranstalter. Dokumentieren Sie den Mangel (z. B. schriftliche Bestätigung, Zeugen).
  2. Verjährungsfristen beachten: Nach der Rückkehr sind Fristen für Ansprüche zu beachten.
  3. Schadensersatz: Neben der Minderung können Sie auch Schadensersatz verlangen, wenn Ihre Reise erheblich beeinträchtigt wurde.

Anwaltskosten als Schadenersatz

Wenn Sie Ihre berechtigten Ansprüche beim Reiseveranstalter anmelden, können die entstehenden Anwaltsgebühren Teil des Schadenersatzes sein. Das bedeutet, dass der Reiseveranstalter diese Kosten übernehmen muss, wenn Sie einen Anwalt beauftragen.

Orientierungshilfe für Ansprüche im Reiserecht

Um Ihnen einen schnellen Überblick über Ihre Rechte zu bieten, stehen Ihnen verschiedene Ressourcen zur Verfügung, wie die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung oder die ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln. Diese Tabellen zeigen Ihnen anschaulich, welche Minderungsbeträge typischerweise zugesprochen wurden.

Fazit

Bei einem Reisemangel stehen Sie als Reisender nicht ohne Rechte dar. Wichtig ist, etwaige Reisemängel unverzüglich - vorzugswürdig noch vor Ort gegenüber dem Reiseleiter und/oder dem Veranstalter - zu melden. 

Kontaktieren Sie mich

Wenn Sie Fragen bzw. Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Pauschalreise, einer Individualreise oder Einzelbuchung von Leistungen wie Pauschalreise, Flugreise, Mietwagen, Ferienwohnung, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

Webseite: https://binichimrecht.de
Tel.: 0911/14897011
E-Mail: ra@binichimrecht.de

Rechtliche Hinweise

Sämtliche Informationen in den Rechtstipps dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Eine Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall geht damit nicht einher.



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