IkonMarkets – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Onlinehandelsplattform IkonMarkets wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain ikon-markets.com damit, dass Anleger über die Handelsplattform u. a. mit Differenzkontrakten (CFDs) und anderen Anlageinstrumenten handeln könnten.

Erreichbar ist die Handelsplattform unter einer englischen Telefonnummer sowie unter der Mailadresse: support@ikon-markets.com. Darüber hinaus behauptet die Firma IkonMarkets dass sie über zwei Niederlassungen verfügen würde. Eine Niederlassung soll sich in Großbritannien unter der Adresse: 21 Park Royal Rd, London NW10 7LQ, United Kingdom, befinden. Die andere Adresse in Luxemburg unter der Adresse: 19 Rue de I´Industrie, 8069 Bertrange, Luxemburg.

Im Übrigen wirbt die Firma IkonMarkets auf der Homepage mit dem Eingangssatz: „Take Your Trading to the Next Level with IkonMarkets“.

Anlegern ist aus verschiedenen Gründen nach Überprüfung der Homepage der Firma IkonMarkets dringend davon abzuraten, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform IkonMarkets durchzuführen.

Überprüft man die Adressangaben der Firma IkonMarkets, dann stellt man fest, dass sich weder in London noch in Luxemburg unter den von der Firma IkonMarkets angegebenen Adressen eine Niederlassung der Firma IkonMarkets findet.

Im Übrigen wirbt die Firma IkonMarkets mit unterschiedlichen Konten. Die Kontomodelle beinhalten ein „Basic-Konto“, ein „Bronze-Konto“, ein „Silver-Konto“, ein „Gold-Konto“, ein „Platinum-Konto“ sowie ein Black VIP-Konto“, wobei Anlegern beispielsweise bei einem „Platinum-Konto“ sogar eine „Versicherung“ in Höhe von 50 % des angelegten Kapitals bis € 50.000,00 versprochen wird.

Hierbei handelt es sich um eine Täuschung der Anleger. Es existieren keine entsprechenden Versicherungen, die entsprechende Verluste übernehmen würden.

Unabhängig davon fehlt das gesetzlich vorgeschriebene Impressum mit einem Hinweis auf die Betreibergesellschaft der Handelsplattform IkonMarkets, auf die Rechtsform der IkonMarkets und ein Hinweis darauf, in welchem Unternehmensregister die Firma IkonMarkets eingetragen ist und wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma IkonMarkets sind.

Die seitens der Firma IkonMarkets auf ihrer Homepage angegebenen Werte: „Transparenz“, „Integrität“ und „Professionalität“ sind als reine Schlagworte bzw. Werbeaussagen zu betrachten, um unerfahrene Anleger zu ködern und zu Finanzanlagen zu verleiten.

Unabhängig davon verfügt die Firma IkonMarkets über keine Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde, entsprechende Handelsgeschäfte anzubieten. Seriöse Anbieter benennen die staatliche Aufsichtsbehörde, die ihnen die entsprechende Genehmigung erteilt hat und die Registrierungsnummer, unter der sie registriert wurden. Sämtliche vorgenannten Angaben fehlen, was letztlich bedeutet, dass die Firma IkonMarkets unreguliert ist bzw. ungenehmigt für Anleger handelt. Die entsprechenden Genehmigungsverfahren dienen dazu, Anleger gegenüber unseriösen Firmen zu schützen.

Nachdem die Firma IkonMarkets über keine entsprechende Genehmigung verfügt, handelt sie deshalb unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG), wenn sie deutschen Anlegern über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anbietet.

Anleger, die bei der Plattform IkonMarkets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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