IlgKapital – BaFin warnt

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Mit ilgkapital.com rückt ein weiterer Anbieter in den Fokus, der Anleger u. a. Festgelder anbietet.

Auf der Homepage wird ausgeführt, dass bei IlgKapital hinter jeder Anlageentscheidung ein Team menschlicher Experten stehen würde und um die bestmögliche Entscheidung treffen zu können, Analysten der ILG Research-Abteilung umfassende Daten zu Märkten und Unternehmen sammeln und bewerten würden.

Weiterhin wird damit geworben, dass mit über 39 Jahren Kapitalmarkterfahrung und mehr als 16 Millionen Euro verwalteten Kundengeldern IlgKapital zur Spitze der unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland zählen würde.

Deutliche Warnung der BaFin 

Allerdings weist Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hin, dass die Betreiber von ilgkapital.com Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen, insbesondere eine Vermögensverwaltung oder Festgeldanlagen, ohne Erlaubnis der Behörde offerieren würden.  

Soweit als Betreiber eine ILG Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München, genannt würde, wäre dies falsch und es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch.

Anzeichen für Betrug

Soweit laut BaFin Festgeldanlagen oder auch eine Vermögensverwaltung von ilgkapital.com angeboten wird, ohne dass eine Genehmigung der Behörde existiert und es sich um einen Identitätsmissbrauch handelt und eine falsche Betreibergesellschaft vorgegeben wird, sind dies Anzeichen für einen Betrug.

Anleger sollten daher äußerst vorsichtig sein.

Mangelnde Erlaubnis der BaFin 

Wenn ein Festgeld mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung angeboten wird, stellt dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Auch andere Wertpapierdienstleistungen sind im Zusammenhang mit dem Angebot von Festgeldern denkbar.

Eine Vermögensverwaltung stellt eine Wertpapierdienstleistung in Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar.

Für derartige Wertpapierdienstleistungen benötigt die IlgKapital aber eine Genehmigung der BaFin, die nicht gegeben ist.

Optionen für Anleger der ILG Kapitalverwaltungsgesellschaft

Wenn ein Anleger bei über die ilgkapital.com getätigt haben und es sich dabei um eine Festgeldanlage handelt oder um eine Anlage im Rahmen einer Vermögensverwaltung und für derartige Wertpapierdienstleistungen keine Erlaubnis der BaFin existiert, ist für einen Anleger ggf. ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG gegeben.

Anleger von ilgkapital.com, die Probleme haben, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die betroffene Anleger berät und unterstützt.  

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 01.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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