Illegales Online-Glücksspiel nach § 285 StGB: Wichtige Informationen und Unterstützung
- 1 Minuten Lesezeit
Eine steigende Zahl von Menschen wird von Ermittlern kontaktiert, da sie unbewusst an nicht zugelassenen Online-Sportwetten oder Lotterien partizipiert haben. Sobald Banken verdächtige Zahlungen automatisch melden, folgen häufig behördliche Vorladungen oder Anhörungen. Kritisch ist dabei: Auch Rechtsbeistände, die Klienten bei Verlustfällen zur Seite stehen, können in den Fokus der Ermittlungen rücken.
Was versteht man unter Beteiligung am illegalen Glücksspiel?
Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel wird durch § 285 StGB sanktioniert. Dies umfasst Online-Sportwetten und Online-Lotto von Anbietern ohne gültige deutsche Lizenz. Viele Teilnehmer sind sich dessen nicht bewusst, da die Anbieter professionell auftreten und ausländische Lizenzen vorweisen. Diese sind in Deutschland jedoch nicht ausreichend.
Wichtig: Es handelt sich um ein Vorsatzdelikt. Ohne Wissen über die Illegalität droht keine Strafe – aber das muss bewiesen werden.
„Viele wissen nicht, dass sie sich strafbar machen – genau hier setzen wir mit unserer Verteidigung an." – RA István Cocron
Welche Konsequenzen können eintreten?
• Strafverfahren: Ein Ermittlungsverfahren kann eingeleitet werden, selbst wenn Sie nichts von der Illegalität wussten.
• Einziehung von Gewinnen: Auch bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit kann die Staatsanwaltschaft Ihre Gewinne einziehen.
• Reputationsverlust: Ein Strafverfahren kann berufliche und private Folgen haben – selbst wenn es eingestellt wird.
„Wir kämpfen dafür, dass unsere Mandanten straffrei bleiben und ihre Gewinne behalten." – Rechtsanwalt István Cocron.
Artikel teilen: