Illegales Online-Glücksspiel – Online-Casino muss Verlust erstatten

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CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am AG Meppen - Spieler erhält Geld zurück

München, 03.03.2022. CLLB Rechtsanwälte hat erneut für einen Mandanten seine beim Online-Glücksspiel erlittenen Verluste zurückgeholt. Das Amtsgericht Meppen entschied mit Urteil vom 22.02.2022, dass die Betreiber eines Online-Casinos den Verlust erstatten müssen, da sie das Online-Glücksspiel in Deutschland nicht hätten anbieten dürfen (Az.: 3 C 790/20).

Für Glücksspiele im Internet galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot. Dennoch haben die Betreiber von Online-Casinos ihre Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Damit haben sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler. Sie müssen den Verlust erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon in zahlreichen Verfahren das Geld für die Spieler zurückgeholt hat.

Aufgrund des großen Angebots von Online-Glücksspielen wussten viele Spieler nicht, dass sie in Deutschland verboten sind. So war es auch in dem Fall vor dem AG Meppen. Im Glauben an legalen Glücksspielen teilzunehmen, spielte der Kläger im Oktober 2020 über eine deutschsprachige Webseite im Online-Casino der beklagten Anbieterin und verlor an einem Tag seinen Einsatz in Höhe von 1.000 Euro. Als er erfuhr, dass das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, verlangte er seinen Verlust zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das Amtsgericht Meppen entschied, dass die beklagte Anbieterin des Online-Casinos den Verlust in Höhe von 1.000 Euro vollständig ersetzen müsse. Sie habe ihr Online-Glücksspiel auch in Deutschland angeboten und keine geeigneten Maßnahmen wie z.B. Geoblocking ergriffen, um die Teilnahme von Spielern mit Wohnsitz in Deutschland zu erschweren. Zudem habe sie durch die Nutzung der Top-Level-Domain „com“ zum Ausdruck gebracht, dass sich ihr Angebot an jegliche Internet-Nutzer richtet – somit auch an Nutzer in Deutschland, führte das Gericht aus.

Mit ihrem Angebot in Deutschland habe sie gegen das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte gesetzliche Verbot von Glücksspielen im Internet in Deutschland verstoßen. Die Spieleinsätze habe sie daher ohne Rechtsgrund erlangt und müsse die Verluste erstatten, so das AG Meppen.

Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot für Online-Glücksspiel zwar gelockert, dies gilt jedoch nicht rückwirkend. „Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste von den Betreibern der Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

Foto(s): CLLB Rechtsanwälte

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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