Im Affekt gehandelt: Vorladung wegen Körperverletzung! Wie reagiere ich richtig?

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Es passiert schnell: In einer hitzigen Situation verliert man die Kontrolle, und eine spontane Handlung führt zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Wenn in einem solchen Moment eine Körperverletzung begangen wird, sieht sich der oder die Betroffene schnell mit einem Strafverfahren konfrontiert – auch wenn die Tat ohne Vorsatz oder im Affekt geschah. Doch welche Konsequenzen drohen bei einer Körperverletzung im Affekt, und wie kann man sich am besten verteidigen?

Die Rechtslage bei Körperverletzung im Affekt

Nach deutschem Strafrecht stellt Körperverletzung eine Straftat dar, die in § 223 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Dabei umfasst der Tatbestand jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person, unabhängig von der Schwere der Verletzung. Bei einer Körperverletzung im Affekt, also in einer spontanen Gefühlsaufwallung ohne vorherige Planung oder Absicht, ist es besonders wichtig, die Umstände genau zu betrachten. Im Gegensatz zu einer vorsätzlichen Tat ist es hierbei oft möglich, strafmildernde Aspekte geltend zu machen, insbesondere wenn die Affekthandlung im Zusammenhang mit einer Provokation oder Notwehrsituation steht.

Affekthandlungen und ihre strafrechtliche Bedeutung

Im Affekt begangene Taten werden zwar als Straftat gewertet, jedoch kann der Affekt als strafmildernder Umstand anerkannt werden. Affekthandlungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Handlung spontan erfolgt und die Kontrolle über das eigene Verhalten durch starke emotionale Erregung eingeschränkt ist. In solchen Fällen prüft das Gericht, inwieweit die Selbstkontrolle beeinträchtigt war und ob der Täter aus einer nachvollziehbaren emotionalen Lage heraus gehandelt hat. So kann ein erfahrener Strafverteidiger vor Gericht entlastende Faktoren darstellen und eine Milderung des Strafmaßes erwirken.

Welche Strafen drohen bei Körperverletzung?

Die Strafen für eine einfache Körperverletzung variieren je nach den Umständen der Tat. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bei einer gefährlichen Körperverletzung, beispielsweise unter Verwendung eines Werkzeugs oder bei gemeinschaftlicher Begehung, drohen hingegen höhere Strafen. Auch hier kommt es darauf an, ob der Angriff geplant war oder ob er im Affekt erfolgte. Eine impulsive Tat ohne Vorsatz wird in der Regel weniger hart bestraft als eine geplante Körperverletzung.

Selbst wenn eine Tat im Affekt begangen wurde, können zusätzliche Faktoren das Strafmaß beeinflussen. Bei einer erstmaligen Tat und einer geringfügigen Verletzung der anderen Person könnte eine Geldstrafe oder eine milde Strafe verhängt werden. Für Wiederholungstäter oder bei schwerwiegenden Verletzungen des Opfers drohen jedoch härtere Sanktionen.

Der richtige Umgang mit Polizei und Behörden

Gerät man in ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, ist es entscheidend, sich vorsichtig und besonnen zu verhalten. In solchen Fällen gilt das Recht auf Aussageverweigerung, was bedeutet, dass man sich nicht zur Tat äußern muss. Diese Entscheidung schützt vor unbedachten Aussagen, die später gegen einen verwendet werden könnten. Ein erfahrener Anwalt wird die Ermittlungsakte anfordern und die Beweislage prüfen, bevor er gegebenenfalls eine Stellungnahme abgibt.

Es ist wichtig, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu sichern, um eine Strategie zu entwickeln und Fehler zu vermeiden, die den Ausgang des Verfahrens negativ beeinflussen könnten. Besonders bei einer Körperverletzung im Affekt kann ein versierter Strafverteidiger darlegen, dass keine kriminelle Absicht bestand, sondern die Tat aus einer emotionalen Überforderung heraus erfolgte.

Verteidigungsmöglichkeiten bei Körperverletzung im Affekt

Ein Verteidiger wird zunächst alle Umstände, die zur Tat führten, eingehend prüfen. Gerade bei Affekttaten kann die Verteidigung darauf abzielen, die psychische Verfassung des Täters zum Tatzeitpunkt darzustellen. In einigen Fällen kann auch eine Therapie oder Anti-Aggressionstraining hilfreich sein und strafmildernd berücksichtigt werden, wenn das Gericht Einsicht und Reue des Täters erkennt.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Tat als Notwehrhandlung darzustellen. Wenn der Täter aus einer Verteidigungssituation heraus handelte, also in dem Glauben, sich selbst oder Dritte schützen zu müssen, liegt möglicherweise gar keine strafbare Körperverletzung vor. Dies hängt stark von den konkreten Umständen ab, weshalb eine genaue Prüfung erforderlich ist. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann hierbei helfen, die Tat so zu präsentieren, dass die Beweggründe und Umstände vollständig und nachvollziehbar aufgezeigt werden.

Schadensbegrenzung durch außergerichtliche Einigung

Oftmals kann eine außergerichtliche Einigung mit dem Opfer eine sinnvolle Lösung darstellen. In diesem Rahmen kann eine Wiedergutmachung vereinbart werden, beispielsweise in Form einer Entschuldigung, eines Schmerzensgeldes oder anderer Maßnahmen, die das Opfer akzeptiert. Eine solche Einigung wird vor Gericht häufig positiv gewertet und kann das Strafmaß erheblich reduzieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Opfer bereit ist, einer Einstellung des Verfahrens zuzustimmen. Auch hier ist anwaltliche Unterstützung wichtig, um die Modalitäten zu klären und eine Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird.

Rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht

Bei einer Körperverletzung im Affekt ist eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht von unschätzbarem Wert. Ein erfahrener Anwalt kann die Ermittlungen sorgfältig begleiten und darauf achten, dass keine Fehler zu Ihren Lasten gemacht werden. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit tätig, mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel. Er unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die alle entlastenden Umstände berücksichtigt.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich und kostenlos zu Ihrem Fall beraten zu lassen. Dr. Maik Bunzel steht Ihnen telefonisch unter 0151 21 778 788 sowie über WhatsApp und das Kontaktformular auf dieser Seite zur Verfügung.

Foto(s): Maik Bunzel

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