Immediate Trader – Warnhinweis der CNMV

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Zur Handelsplattform immediatetrader.com wird auf der Webseite beschrieben, dass Immediate 360 iFex ein fortschrittlicher Krypto-Autohandelsroboter sei, der KI-Technologie verwendet, um Kryptowährungen zu handeln, ohne stundenlang den Markt studieren zu müssen.

Auch sei Immediate 360 iFex sowohl für erfahrene Trader als auch für Neueinsteiger in den Kryptomarkt zugänglich und, egal, ob man in den Kryptomarkt einsteigen möchte oder einfach nur seine Handelsstrategie automatisieren möchte, Immediate Trader eine ideale Lösung für alle Krypto-Handelsbedürfnisse sein würde.

Für Anleger soll also über Immediate Trader ein automatisierter Handel in Kryptowährungen möglich sein.

Aber Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CNMV) 

Nach einer Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtbehörde, der CNMV, ist immediatetrader.com nicht im Register der Kommission eingetragen und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderer Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt.

Auch keine Erlaubnis der BaFin für Immediate Trader

Bei einem Handel in Kryptowährungen handelt es sich um Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen, etwa im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Für das Betreiben bzw. des Angebots von entsprechenden Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigt der Anbieter aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine solche Erlaubnis haben die Betreiben von Immediate Trader, soweit uns bekannt, nicht.

Weitere Aspekte zur Vorsicht 

Bereits der Warnhinweis der CNMV und auch eine fehlende Genehmigung der BaFin sollte Anleger zur Vorsicht mahnen.

Auf der Webseite gibt es auch kein Impressum, so dass nicht ersichtlich ist, wer die Betreibergesellschaft von Immediate Trader oder deren verantwortliche Personen sein soll.

Ein Handel von Kryptowährungen ist auch mit hohen Verlustrisiken verbunden, auch wenn er automatisiert erfolgt. Auch durch einen automatisierten Handel werden Verlustmöglichkeiten nicht ausgeschlossen. Auf der Webseite finden sich auch, soweit erkennbar, keine Hinweise auf derartige Risiken.

Möglichkeiten für Anleger von Immediate Trader 

Bei einem unerlaubten Betreiben von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin kann einem Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Sollten Sie Gelder bei Immediate Trader investiert und Schwierigkeiten haben, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten und ein weiteres Vorgehen, wie eingezahltes Kapital wieder erlangt werden kann, zu besprechen.

Holen Sie sich auch rasch anwaltliche Hilfe, wenn Sie Auszahlungen fordern und sie diese nicht erhalten. Seien Sie auch vorsichtig, wenn für eine Auszahlung von im Handelskonto dokumentierte Guthaben weitere Einzahlungen gefordert werden.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 12.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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