Immobiliendarlehensverträge zahlreicher Sparkassen noch bis Mitte des Jahres widerrufbar!

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Verträge jetzt ablösen und vom historisch einmaligen Zinsniveau profitieren!

Die Geldpolitik der EZB kommt Darlehensnehmern schon seit ein paar Jahren zugute. Seit gestern liegt der Leitzins europaweit bei 0,0 Prozent, was historisch einmalig ist. Geld dürfte also noch billiger werden, als es ohnehin schon ist. Wer heute ein neues Darlehen zur Immobilienfinanzierung abschließen möchte, profitiert also deutlich.

Darlehensnehmer der Sparkassen haben vielfach noch bis Mitte des Jahres die Möglichkeit, von der historisch attraktiven Lage am Geldmarkt zu profitieren. Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in von vielen Sparkassen ausgegebenen Verträgen. Der BGH hat Belehrungen, die gravierende Fehler enthalten, vielfach für ungültig erklärt und den Darlehensnehmern damit einen Fortbestand ihres gesetzlichen Widerrufsrechts beschert. Sie können die Verträge dann noch nach jahrelanger Laufzeit widerrufen, ohne die im Kündigungsfall anfallende teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Durch eine Umschuldung zu aktuellen Konditionen sind tausende Euro an Zinsen zu sparen!

Gesetzesänderung verkürzt Zeitfenster für den Widerruf drastisch

Eine kürzlich auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung kassiert das nach bisheriger Rechtslage zeitlich unbegrenzt auszuübende Widerrufsrecht und verkürzt das Zeitfenster auf ein paar Monate. Zum Stichtag 21. Juni 2016 erlischt das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen. Offensichtlich hat die Politik dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgegeben, die sich durch das ewige Widerrufsrecht gefährdet sah. Begründet wird die Änderung mit zu gewährleistender Rechtssicherheit, faktisch wird hier massiv in Verbraucherrechte eingegriffen.

Fehler in Immobiliendarlehensverträgen der Sparkassen könnten auch für Sie noch einen attraktiven Ausstieg möglich machen!

Uns vorliegende Widerrufsbelehrungen verschiedener Sparkassen enthalten vermehrt Fehler, die zur Ungültigkeit der gesamten Belehrung führen können. Darlehensnehmer können möglicherweise noch widerrufen. Eine umfassende Prüfung durch unsere Experten bleibt jedoch stets abzuwarten. Im Folgenden werden einige Fehler der Verträge dargestellt.

Sparkassen informieren nicht eindeutig über Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist

Die Formulierung vieler Sparkassen zum Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist ist nicht geeignet, Darlehensnehmer zweifelsfrei über den Beginn des Fristlaufs aufzuklären. So heißt es in den Belehrungen: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Die Verwendung des Wortes „frühestens“ legt dem Leser nahe, dass der Fristbeginn noch von anderen Faktoren als dem bloßen Erhalt der Widerrufsbelehrung abhängig sein könnte. Ob das tatsächlich der Fall ist und wenn ja, von welchen Voraussetzungen der Beginn der Frist noch abhängt, wird in der Folge nicht näher erläutert. Es bleibt damit bei einer Belehrung, die Zweifel und Unklarheit über den Fristbeginn vermittelt. Eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften erscheint äußerst fraglich

Der Fehler ist in Verträgen der folgenden Sparkassen enthalten: Sparkasse Heilbronn, Stadtsparkasse München, Sparkasse Bremen.

Beratung beim Widerruf durch unsere Experten – Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte

Unsere Experten beraten Sie professionell und effizient, mit einem geschulten Auge für Ihre individuellen Bedürfnisse. Aktuell haben wir bereits zahlreichen Darlehensnehmern einen attraktiven Ausstieg aus alten Verträgen ermöglichen können. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Begrenzung der Widerrufsmöglichkeit bis zum 21. Juni empfehlen wir Ihnen eine umgehende Konsultation unserer Kanzlei. Von einem eigenmächtigen Vorgehen raten wir dringend ab.

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer individuellen Vertragsunterlagen an.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5.Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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