Immobilienkauf in Polen – Grundstückserwerb in Polen – rechtliche Hinweise ​

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Erwerb eines Grundstücks verbindet sich in der Regel mit vielseitiger Vorbereitung. Erstens soll eine gewünschte Immobilie ausgesucht werden, dann sollen die Vertragsbestimmungen vereinbart werden, die für Sie als Käufer oder Verkäufer in der rechtlichen Hinsicht relevant sind. 

Ein Immobilienkauf ist für jede Partei, Käufer und Verkäufer, ein komplizierter Vorgang, unabhängig davon, ob ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Polen zu kaufen oder zu verkaufen ist. 

Prüfung des Grundbuches

Das Grundbuch soll vielseitig dahingehend geprüft werden, ob die gewählte Immobilie keine sachrechtlichen Eintragungen hat, wie z. B. Hypotheke, irgendwelche Rechte von Dritten etc.

Prüfung der Parteien des Vertrages

Die Vertragspartei soll das Recht haben, die Immobilie zu verkaufen. Die Immobilie kann aus der Erbmasse stammen oder soll sich im Vermögen einer Gesellschaft befinden, so muss die Berechtigung zum Verkauf überprüft werden.

Die Sicherung der Übertragung des Eigentums

In der Regel wird ein Vorvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen, in dem die Frist zum Abschluss des Kaufvertrages eingesetzt wird. Im Vorvertrag wird auch geregelt, wie die Zahlungen für den Preis erfolgen werden.

Wir empfehlen auch unseren Kunden, den Anspruch auf Übertragung des Eigentums in das Grundbuch einzutragen, was besonders wichtig ist, wenn ein Vorvertrag abgeschlossen wird.

Die Form der Eigentumsübertragung

Gemäß Art. 158 des poln. ZGB soll der oben benannte Vertrag notariell beurkundet werden. Das gilt auch für die erteilte Vollmacht für den Bevollmächtigten (Art. 99 § 1 des poln. ZGB).

Als Verkäufer einer Immobilie sollten Sie besonders die Zahlung des Kaufpreises sichern. Dazu können insbesondere folgende Rechtsinstitutionen verwendet werden:

  1. Der Vorvertrag mit Einzahlung eines Vorschusses,
  2. die Erklärung mit der Zusicherung bzgl. der Vollstreckung zum Kaufpreis.

Die oben dargestellten Informationen sind lediglich eine kurze Einleitung zum Thema des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien in Polen. Wenn Sie an diesem Thema Interesse haben, dann wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie in Zusammenarbeit mit unserem zuverlässigen Steuerbüro gerne bei Ihrer Transaktion.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Robert Obrzud LL.M.

Beiträge zum Thema