Impfausweis gefälscht? Schnelle Hilfe vom Strafrechtspezialisten!

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Der gefälschte Impfausweis steht nach wie vor symbolisch im Fokus öffentlicher Debatte. Unbeachtlich eigener Position in der Impfdebatte und zu Coronaschutzmaßnahmen (CoronaSchVO, Infektionsschutzgesetz usw.): Die Nachfrage nach Dokumenten, die eine Impfung gegen COVID-19 vortäuschen, ist augenscheinlich groß. Der Gesetzgeber will dies bekämpfen und schloss Gesetzeslücken. Erst seit der Gesetzesverschärfung der Paragraphen 277 bis 279 StGB am 24.11.2021 stellen die Herstellung und der Gebrauch eines unechten oder verfälschten echten Impfausweises sogar eine strafbare Urkundenfälschung im Sinne des Paragraphen 267 StGB dar.

Diese Strafen drohen:

Es drohen nun Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Der Versuch ist strafbar.

In besonders schweren Fällen drohen mindestens sechs Monate Gefängnis bis zu zehn Jahren Haft. Das ist z.B. der Fall, wenn man sich mit der Herstellung falscher Impfpässe ein gewisses Einkommen oder Zusatzeinkommen verschafft. Oder wenn man als Mitglied einer Bande handelt.

Ab einem Jahr Freiheitsstrafe droht dem, der als Bandenmitglied gewerbsmäßig handelt.

Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, daß dieser im Vergleich zu den Paragraphen 277 bis 279 StGB weitaus höhere Strafrahmen des Paragraph 267 StGB zur Anwendung kommt (BT-Drucks. 20/15 S. 33; LG Würzburg, Beschluß vom 24.01.2022, Az. 1 Qs 18/22).

Es drohen selbst im Fall einmaligen Handelns Hausdurchsuchungen. Bei besonders schweren Fällen kommt Untersuchungshaft in Betracht. 

Entsprechendes gilt für gefälschte Corona-Tests.

Es ergibt sich folgende Rechtslage:

Wer vor dem 24.11.2021 falsche Impfausweise hergestellt  oder echte verfälscht hat oder gefälschte Impfausweise (z.B. durch Vorlage in der Apotheke, im Schwimmbad, Kino oder beim Arbeitgeber) gebraucht hat, bleibt wegen Urkundenfälschung straflos (OLG Bamberg, Beschluß vom 17.01.2022, Az. 1 Ws 732-733/21; LG Karlsruhe, Beschluß vom 26.11.2021, Az. 19 QS 90/21; LG Osnabrück, Beschl. v. 26.10.2021 – 3 Qs 38/215). Gleichwohl werden diese Taten aktuell noch verfolgt und sogar mit hohen Strafbefehlen geahndet – das ist rechtswidrig. Hiergegen sollte sich jeder Beschuldigte unbedingt wehren. Nach Paragraph 279 StGB war es allerdings auch vor dem 24.11.2021 strafbar jedenfalls bei Vorlage der falschen COVID-19 Impfdokumente bei einer Behörde oder Versicherung.  

Wer vor dem 24.11.2021 Impfausweise gefälscht oder verfälscht hat, jedoch erst nach dem Stichtag der Gesetzesänderung vorgezeigt hat, hat sich durch den Gebrauch nach dem 24.11.2021 strafbar wegen Urkundenfälschung gemacht (LG Würzburg, Beschluß vom 24.01.2022, Az. 1 Qs 18/22 – im konkreten Fall durch Vorlage beim Arbeitgeber).

Seitdem 24.11.2021 begangene Taten sind grundsätzlich strafbar, soweit alle Tatbestandsmerkmale  erfüllt sind. Das wäre durch einen Fachanwalt für Strafrecht zu prüfen. Vertrauen Sie dabei nicht auf das Wohlwollen oder gar die vermeintliche Neutralität von Polizei, Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter!

Strafbarkeit von Ärzten

Auch Mediziner können sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Arzt in einem Impfausweis falsche Namen, fremdePraxisstempel oder Klebeetiketten anderer Praxen verwendet. Zudem kommt eine Strafbarkeit nach Paragraphen 73, 74 IfSG in Betracht.

Die Ärztin, die in einem Impfpass eine in Wahrheit niemals durchgeführte Impfung mit eigenem Namen und Siegeln der eigenen Arztpraxis bestätigt, macht sich zwar nicht nach Paragraph 267 StGB strafbar. Es verbleibt jedoch die Strafbarkeit nach dem Infektionsschutzgesetz.

Gefährdet ist durch die Taten zudem die ärztliche Approbation, weil die Taten konkreten Bezug zur ärztlichen Tätigkeit haben. Es droht Existenzvernichtung und professionelle Verteidigung ab Eröffnung des Beschuldigtenstatus ist zwingend. Wer als Arzt top vorsorgen möchte, wendet sich bereits ohne Strafverfahren an einen Strafrechtler, der im Fall des Zugriffs dann bereit steht.  

Strafverfolgung nicht wehrlos hinnehmen!

Bundesweit teilen die Gerichte auch bei einzelnen Beschuldigten saftige Strafen aus. Es findet zum einen eine bewußte Strafverfolgung bei augenscheinlich straflosen Altfällen statt. Hier muß sich jeder Beschuldigte unbedingt ab der ersten polizeilichen Vernehmung vom Strafrechtsspezialisten beraten lassen. Gegen Strafbefehle muß unbedingt fristgerecht Einspruch eingelegt werden (zwei Wochen ab Zustelldatum auf dem gelben Umschlag). Freispruch ist nahezu garantiert.

Aber auch bei Fällen nach neuem Strafrecht schlägt die Justiz gnadenlos drauf. Hohe Geldstrafen für bisher rechtschaffene Bürger mit der Folge der Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis sind keine Seltenheit – jedoch nicht tat- und schuldangemessen.

Im Bereich digitaler Impfzertifikate und Coronatest ist die Problematik entsprechend.

Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk ist Fachanwalt für Strafrecht in Coesfeld (bei Münster, Borken, Dülmen, Ahaus) – und steht Ihnen bundesweit als versierter Strafverteidiger zur Verfügung. Ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei ist dank voll digitalisierter Abläufe nicht nötig, so daß Mandate in Husum und München genauso zuverlässig bearbeitet werden können, wie aus Dortmund und Potsdam.

Foto(s): Privat - und garantiert keine Fälschung

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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