Impressumspflicht in Deutschland: Was muss ins Impressum und welche Konsequenzen drohen?
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Einleitung
Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung, die auf Websites geschäftsmäßiger Betreiber vorhanden sein muss. Es dient der Transparenz und Rechtssicherheit, indem es Nutzern und Geschäftspartnern wichtige Informationen über den Anbieter bereitstellt.
Doch wer genau muss ein Impressum angeben? Gilt das auch für Blogger und Social-Media-Profile? Und welche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen die Impressumspflicht? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen, geben praxisnahe Tipps und zeigen, wie man Abmahnungen vermeidet.
Rechtsgrundlagen für die Impressumspflicht
Die Pflicht zur Angabe eines Impressums ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Vorschriften, darunter:
§ 5 Digitale-Dienste Gesetz (DDG): Regelt die Pflichtangaben für Anbieter von Telemedien.
§ 18 Medienstaatsvertrag (MStV): Betrifft Websites mit journalistisch-redaktionellen Inhalten.
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die indirekt das Impressum betreffen.
Wer muss ein Impressum angeben?
Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle geschäftsmäßigen Online-Dienste, also für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Online-Shop-Betreiber. Auch Blogs und Social-Media-Profile können darunterfallen, wenn sie nicht rein privat genutzt werden.
Gibt es Ausnahmen?
Reine private Webseiten sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Doch Vorsicht: Bereits Werbeanzeigen oder Affiliate-Links können als geschäftsmäßige Nutzung gewertet werden.
Welche Angaben müssen ins Impressum?
Die notwendigen Angaben hängen von der Rechtsform des Betreibers ab. Hier ein Überblick:
Allgemeine Pflichtangaben (unabhängig von der Rechtsform)
Name und Anschrift: Vollständiger Name und ladungsfähige Adresse (kein Postfach).
Kontaktinformationen: E-Mail-Adresse, zusätzlich ein weiteres Kommunikationsmittel (z. B. Telefonnummer oder Fax).
Zuständige Aufsichtsbehörde: Falls der Betreiber einer behördlichen Aufsicht unterliegt (z. B. Finanzdienstleister, Versicherungsvermittler).
Berufsrechtliche Angaben: Für reglementierte Berufe wie Anwälte, Ärzte oder Steuerberater (Berufsbezeichnung, Kammer, berufsrechtliche Regelungen).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden): Nach § 27a UStG.
Handelsregistereintrag: Falls das Unternehmen im Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen ist (inkl. Registernummer).
Hinweis auf die Online-Streitbeilegung (für Online-Shops): Link zur EU-Plattform zur Streitbeilegung.
Besondere Angaben für bestimmte Unternehmen
GmbH & Co. KG, AG, UG: Angabe der Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder.
Journalistisch-redaktionelle Websites: Verantwortlicher im Sinne des MStV.
Praktische Tipps zur Gestaltung und Platzierung
Wo muss das Impressum auf der Website stehen?
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar sein.
Empfohlene Platzierung:
Als eigenständige Seite mit dem Titel "Impressum".
Link in der Hauptnavigation oder im Footer.
Maximal zwei Klicks vom Hauptmenü entfernt.
Impressum für Social Media
Auch auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook oder TikTok besteht eine Impressumspflicht, wenn dort geschäftsmäßige Inhalte verbreitet werden. Eine Verlinkung zum Impressum der eigenen Website ist zulässig.
Häufige Fehler vermeiden
Fehlende oder unvollständige Angaben.
Kein ladungsfähige Adresse (Postfächer sind unzulässig).
Unklare oder schwer auffindbare Platzierung.
Konsequenzen bei Verstoß gegen die Impressumspflicht
Welche Strafen drohen?
Verstöße gegen die Impressumspflicht können rechtliche Konsequenzen haben, darunter:
Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Gerichtliche Unterlassungsverfügungen und Schadenersatzforderungen.
Wer darf abmahnen?
Mitbewerber: Bei Wettbewerbsverzerrung (z. B. fehlende USt-ID bei Online-Shops).
Verbraucherschutzorganisationen: Falls Verbraucherinteressen betroffen sind.
Was tun bei einer Abmahnung?
Ruhe bewahren und den Sachverhalt prüfen.
Fristen beachten: Oft sehr kurze Reaktionszeit (7-14 Tage).
Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben.
Rechtsanwalt konsultieren, um unfaire Abmahnungen abzuwehren.
Fazit & Handlungsaufforderung
Ein korrektes Impressum ist für Unternehmer, Selbstständige und Blogger essenziell, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Verstöße können teure Abmahnungen nach sich ziehen.
Handlungsempfehlung:
Überprüfe dein Impressum regelmäßig auf Aktualität.
Lass dich rechtlich beraten.
Stelle sicher, dass das Impressum gut auffindbar ist.
Bei Unsicherheiten lohnt sich die Beratung durch einen Experten, um unangenehme Abmahnungen zu vermeiden.
FAQ – Häufige Fragen zur Impressumspflicht
Braucht eine Hobby-Website ein Impressum?
Nein, solange sie rein privat betrieben wird. Sobald jedoch Werbung oder Affiliate-Links enthalten sind, kann eine Impressumspflicht bestehen.
Muss mein Impressum eine Telefonnummer enthalten?
Nicht zwingend. Eine E-Mail-Adresse reicht aus, aber ein weiteres Kommunikationsmittel ist empfohlen.
Wie oft sollte ich mein Impressum aktualisieren?
Mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen (z. B. neue Adresse, neue Unternehmensform).
Gilt die Impressumspflicht auch für Social-Media-Profile?
Ja, wenn das Profil geschäftsmäßig genutzt wird. Eine Verlinkung auf das Website-Impressum ist ausreichend.
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