Infinus AG: Anlegerschutzgemeinschaft

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16.01.2014 - mehrere Unternehmen der Future Business Gruppe ermöglichten Anlegern den Erwerb von risikobehafteten Genussrechten durch den Aufkauf von deren sicheren Lebensversicherungspolicen

Die Future Business KG aA, die Prosavus AG, die ecoConsort AG und andere Unternehmen der Fubus-Gruppe haben mit hohen Renditeversprechungen Genussrechte an Anleger verkauft. Über diese Unternehmen ist zwischenzeitlich das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Genussrechte sind unternehmerische Beteiligungen, wobei die Inhaber anders als Aktionäre nicht über mitgliedschaftlichen Rechte verfügen. Die meisten Anleger hatten keine Kenntnis davon und haben die Genussrechte als sichere Kapitalanlage erworben. Regelmäßig erfolgte kein Hinweis darauf, dass die Anleger mit dem Erwerb der Genussrechte am Bilanzverlust der Unternehmen teilnehmen. Die Anleger tragen daher das Risiko eines Totalverlustes. Sie müssen unter Umständen hinnehmen, dass ihr Anspruch auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals im Insolvenzfall nachrangig ist.

Genussrechte als Altersvorsorgeprodukte nicht geeignet

In vielen Fällen, ist den Anlegern empfohlen worden, abgeschlossene Lebensversicherungsverträge zu verkaufen. Auf Empfehlung der Anlagevermittler verkauften die Anleger ihre Rechte aus den Lebensversicherungsverträgen z.B. an die Prosavus AG. Der Kaufpreis wurde jedoch nicht an die Anleger ausgezahlt, sondern direkt in den Erwerb der Genussrechte investiert. So fand ein Tausch von einer sicheren Anlage - Lebensversicherungsvertrag - hin zu dem Erwerb einer risikobehafteten Unternehmensbeteiligung statt.

Welchen Sinn hatte dieses Vorgehen durch die Unternehmen der Fubus-Gruppe überhaupt?

Bilanztechnisch sind diese Instrumente ideale Gestaltungsmittel. So halten sich bei den Gesellschaften im Jahresabschluss das Genussrechtskapital auf der Passivseite und Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungspolicen auf der Aktivseite, die Waage.

Ein Beispiel: In dem Jahresabschluss der Prosavus AG für das Geschäftsjahr 2011/2012 findet sich auf der Passivseite Genussrechtskapital i.H.v. ca. € 67,5 Mio. Dieser Positionen stehen auf der Aktivseite Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungspolicen in fast gleicher Höhe (€ 64,6 Mio.) gegenüber.

Überregionale Anlegergemeinschaft

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und die Anwaltskanzlei Bontschev sind zugunsten der Infinus-Anleger eine Kooperation eingegangen und haben eine überregionale Anlegergemeinschaft gegründet. Die Bündelung von Know-How und der Standortvorteil der Anwaltskanzlei Bontschev mit Sitz in Dresden ermöglicht den Betroffenen eine optimale Interessenwahrnehmung.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht

Königstraße 11, 01097 Dresden
Telefon (0351) 21 52 025-0, Fax (0351) 21 52 025-5
www.bontschev.de, kanzlei@bontschev.de

Über die Anwaltskanzlei Bontschev:

Die in Dresden ansässige Anwaltskanzlei Bontschev ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuer-und Immobilienrecht. Kerstin Bontschev, Fachanwältin für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen und nimmt im Rahmen ihrer Tätigkeit für die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) Aktionärsinteressen auf Hauptversammlungen wahr.


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