Infinus und das Geschäft mit den Versicherungen

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14.04.2014 – Infinus und das Geschäft mit den Versicherungen +++ Ohne Versicherungsgeschäft hätte Future Business KG aA spätestens im Jahr 2012 keinen Gewinn mehr ausweisen können +++ Es bleibt die Frage, woher die Gelder für die abgeschlossenen Versicherungspolicen stammen +++

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Repräsentanten der Infinus Vertriebs- und Service AG sowie deren Organe wegen Verdachts der Geldwäsche. In diesem Ermittlungsverfahren wird auch der Geldfluss für die Bedienung der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge bei der Wiener Städtischen Versicherung AG untersucht und verfolgt.

Eine Akteneinsicht ergab, dass Organe, Repräsentanten und Vermittler der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner bei der Wiener Städtische Versicherung AG Lebensversicherungsverträge abgeschlossen haben. Dem lag eine Courtagevereinbarung zwischen der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner und der Wiener Städtische Versicherung AG zugrunde. Bei dem Versicherer wurde ein Provisionskonto für die Infinus AG eingerichtet. Bei Abschluss der Versicherungsverträge überwies die Wiener Städtische Versicherung die Provision gemäß der Courtagevereinbarung an die Infinus.

Mit Einzahlung der ersten Prämie seitens der Kunden wurde das Provisionssystem installiert. Die angesammelte Provision sollte einmal monatlich auf ein Konto der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner bei der „Erste Bank“ in Österreich überwiesen worden sein.

Wie lief das Geschäft mit den Versicherungen?

Die Versicherungsnehmer, darunter teilweise auch Vorstände der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner, beantragten bei der Wiener Versicherung Städtische AG den Abschluss eines fondsgebundenen Versicherungsvertrags.

Die Verträge wurden abgeschlossen und mit Abschluss der Versicherungsverträge wurden zugleich Teilentnahmen vereinbart. Eine Prämienfreistellung wurde bei Abschluss der Versicherungen bewusst nicht vereinbart, da dieses zu einem Rückfluss etwaig ausgezahlter Provisionen von mindestens 80 % geführt hätte.

Nach Ablauf bspw. von einem Jahr waren Teilentnahmen zulässig. Diese Teilentnahmen wurden durchgehend, nach Ablauf eines Versicherungsjahrs, getätigt. Mit der Teilentnahme hat sich der Versicherungsnehmer das Recht einräumen lassen, auf einen Teil des Kapitals vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugreifen zu können. Bisher ist noch nicht aufgeklärt, wofür diese Teilentnahmen verwendet wurden.

Der Abschluss dieser fondsgebundenen Versicherungsverträge verschaffte der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner und damit dem Konzern enorme Einnahmen in Form der Provisionen.

Wurde beispielsweise ein Versicherungsvertrag mit monatlichen Prämienzahlungen i.H.v. 2.000,00 € vereinbart, ergibt dieses bei einer Laufzeit von 40 Jahren ein eingezahltes Kapital von 960.000,00 €. Mit der Wiener Städtische Versicherung AG wurde eine Provision i.H.v. 6,8 % der Prämien vereinbart. Berechnet man nunmehr die vereinbarte Provision auf den Betrag von 960.000,00 €, so ergibt sich allein bei dem bspw. benannten Versicherungsvertrag eine Provisionseinnahme der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner i.H.v. 261.120,00 €. So hat beispielsweise ein Vorstand der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner bei der Wiener Städtische Versicherung AG Versicherungsverträge abgeschlossen, die Provisionen i.H.v. 522.240,00 € generierten. Ob die Provision i.H.v. 6,8 % von der Jahresprämie pro Jahr branchenüblich ist, kann treffend diskutiert werden.

Gleichfalls unüblich ist es, dass die Anträge auf Abschluss der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen durch mit der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner verbundene Personen und Unternehmen erfolgt ist. In diesen Fällen war der Versicherungsmakler identisch mit dem Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass die Vermittler der Infinus AG, dazu gehörten auch die Organe, sich selbst Versicherungsverträge vermittelten, um so ein Provisionsvolumen zu generieren. Die generierten Provisionen beeinflussten wiederum die Bilanzdaten des gesamten Konzerns.

Bisher ungeklärt ist, woher die Gelder für die Zahlung der monatlichen Prämien stammen.

Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht

Über die Anwaltskanzlei Bontschev:

Die in Dresden ansässige Anwaltskanzlei Bontschev ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuer-und Immobilienrecht. Kerstin Bontschev, Fachanwältin für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen und nimmt im Rahmen ihrer Tätigkeit für die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) Aktionärsinteressen auf Hauptversammlungen wahr.


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