Insolvenz der Airline Flybe – HEH Flugzeugfonds betroffen

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Die britische Regionalfluggesellschaft Flybe hat Insolvenz angemeldet. Die Airline stellte den Betrieb in der Nacht zum 5. März 2020 ein. Der Fluggesellschaft hatte bereits seit längerem Probleme, nun kamen die Folgen des Coronavirus hinzu. Insgesamt elf Flugzeugfonds des Initiators HEH Hamburger EmissionsHaus GmbH & Cie. KG sind von der Insolvenz der Airline betroffen, denn Flybe ist Vertragspartner von HEH, die Regionalflugzeuge für die Airline finanziert haben.

Flybe erklärte für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/2019 einen Rückgang der Geschäftszahlen. Im November 2018 stellte sich das Unternehmen zum Verkauf. Ein Käuferkonsortium aus den Firmen Cyrus Capital, Stobart Group und Virgin Atlantic übernahm Flybe. 

Einem Bericht von aerotelegraph zufolge hatte Flybe seit Januar 2020 akute Geldprobleme. Der Ausbruch der Coronavirus-Epidemie ließ auch bei Flybe die Buchungszahlen einbrechen.

Flybe Vertragspartner von HEH Flugzeugfonds

Die 1979 gegründete Airline Flybe ist Leasingnehmer bei zahlreichen deutschen Flugzeugfonds des Initiators HEH in Hamburg. Bereits Ende 2018 wurde bekannt, dass HEH die Anleger in einem Zwischenbericht über die damaligen Entwicklungen bei Flybe informierte. 

Alle Fonds haben die Leasingraten von Flybe vollständig erhalten, die Kapitaldienste für die Fremdfinanzierungen seien planmäßig bedient worden. Trotzdem werden die Fonds die Auszahlungen an die Anleger „zur Stärkung der Liquidität“ vorläufig „zurückstellen“, so der Brancheninformationsdienst fonds online professionell.

Folgende geschlossene Flugzeugfonds von HEH haben Flugzeuge an Flybe vermietet:

  • Flugzeugfonds 9 flybe, Edinburgh
  • HEH Aviation „Edinburgh“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Flugzeugfonds 10 flybe, Leeds
  • HEH Aviation „Leeds“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Analysen flybe. Liverpool Flugzeugfonds 11
  • HEH Aviation „Liverpool“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Beteiligungsangebot 5 flybe, London
  • HEH Aviation „London“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Beteiligungsangebot 6 flybe, Hamburg
  • HEH Aviation „Hamburg“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Beteiligungsangebot 7 flybe, Exeter
  • HEH Aviation „Exeter“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Beteiligungsangebot 8 flybe, Manchester
  • HEH Aviation „Manchester“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Beteiligungsangebot 9 flybe, Newcastle
  • HEH Aviation „Newcastle“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Beteiligungsangebot 10 flybe, Bristol
  • HEH Aviation „Bristol“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Beteiligungsangebot 11 flybe, Birmingham
  • HEH Aviation „Birmingham“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Analysen flybe. Cologne Beteiligungsangebot 12
  • HEH Aviation „Cologne“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

Spezielle Risiken bei Flugzeugfonds

Die speziellen Risiken der Flugzeugfonds aus Anlegersicht liegen insbesondere beim Anschlussleasing und beim Verkauf des Flugzeugs. Nicht immer lassen sich geeignete Partner finden, die bereit sind, ein gebrauchtes Flugzeug zu kaufen oder zu leasen. Dieses Risiko hat sich für die betroffenen HEH Flugzeugfonds aufgrund der Insolvenz von Flybe nun realisiert.

Bei ausländischen Vertragspartnern können neben Währungsrisiken auch weitergehende Haftungsrisiken bestehen, da viele rechtliche Regelungen in anderen Ländern unterschiedlich zu beispielsweise deutschen Bestimmungen sind.

Was können betroffene HEH-Flugzeugfonds-Anleger tun?

Betroffene Anleger von Flugzeugfonds haben die Möglichkeit, die Risiken bei Flugzeugfonds sowie ihre in Betracht kommenden Ansprüche wegen Falschberatung oder Prospekthaftung umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. 

Außerdem besteht für die Anleger die Möglichkeit, sich rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung über Ergebnisse von Musterklagen der Flugzeugfonds zu informieren oder sich an Sammelklagen nach dem Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz anzuschließen.

Achtung: Verjährung der Schadensersatzansprüche

Anleger sollten unbedingt die Verjährung beachten, denn nach Beginn der Verjährung können Ansprüche auf Rückabwicklung nicht mehr durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach der Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum Fonds ein. Nach Ablauf dieser Frist bleiben die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und die Möglichkeit zur Rückabwicklung der Beteiligung dauerhaft verwehrt.

AKH-H ist seit 25 Jahren auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei und ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Wir bieten eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.



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