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Insolvenz der Lignum Sachwert Edelholz AG: Schadensersatzansprüche der Anleger

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Schwarznuss, Robinie oder Maulbeeren – solche Edelhölzer aus Bulgarien sollten den Anlegern der Lignum Sachwert Edelholz AG satte Renditen einbringen. Daraus wurde nichts. Das Unternehmen ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 28. April 2016 eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16).

Betroffen von der Insolvenz sind rund 5000 Anleger, die nach Unternehmensangaben etwa 65 Millionen Euro in Wälder und Plantagen investiert haben sollen. Das Geld dürfte nach der Insolvenz verloren sein. „Es muss jetzt zunächst ermittelt werden wie werthaltig die Wälder und Plantagen in Bulgarien sind und welche Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Erst dann wird entschieden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Anleger ihre Forderungen anmelden können. Selbst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, erhalten Anleger im Durchschnitt lediglich 5 % ihrer Anlage zurück“, erklärt Rechtsanwalt Frederick Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte. Die Anleger sollten nach Einschätzung des Anwalts daher unbedingt prüfen lassen, ob rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommen.

„Vor allem Dingen muss geprüft werden, warum die Lignum Sachwert Edelholz AG nicht die von der BaFin geforderten Emissionsprospekte für die Vermögensanlagen Nobilis-Rent, NobilisPriva, NobilisVita vorgelegt hat. Da die Lignum Sachwert Edelholz AG der Aufforderung der Finanzaufsicht nicht nachgekommen ist, war die BaFin schließlich gezwungen das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen zu untersagen. Das Verbot der Finanzaufsicht kam daher keineswegs überraschend; die drohende Insolvenz wirkt hausgemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius. Die Emissionsprospekte müssen u.a. alle wesentlichen Angaben zu den Anlageprodukten enthalten. Dazu zählen auch die Renditeerwartungen und vor allem auch die Risiken. „Möglicherweise wurden die Anleger bei den Vermögensanlagen mit unrealistischen Renditeerwartungen geködert. Daher sollten Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geprüft werden.

Forderungen können aber ggf. auch gegen die Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. „Dies insbesondere schon deshalb, da auch die Vermittler in aller Regel die notwendigen Informationen über eine Kapitalanlage aus den Emissionsprospekten beziehen. Ohne solche Prospekte liegen auch den Vermittlern diese unentbehrlichen Informationen nicht vor. Es steht daher zu befürchten, dass den Anlegern quasi ins Blaue hinein zu den Produkten der Sachwert Edelholz AG geraten wurde“, so Rechtsanwalt Gisevius. „Der Vorteil eines solchen Schadensersatzanspruches besteht darin, dass dieser unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens ist und sich direkt gegen den jeweiligen Berater richtet. In solch einem Fall können sich die Anleger beim jeweiligen Berater schadlos halten“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

In diesem Licht erscheint es dubios, dass den Anleger von einer Gruppe von Vertriebspartner der Lignum Sachwert Edelholz AG mitgeteilt wurde, sie hätten eine Interessenvertretung gegründet, mit dem Ziel, die Interessen der Anleger zu schützen. Insoweit wurde auch schon eine Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover beauftragt, welche bereits mit den Anlegern Kontakt aufgenommen hat. „Anleger sollten dieses Anschreiben mit Vorsicht genießen. Es stellt sich doch die Frage, welche Interessen hier tatsächlich geschützt werden sollen. Die der Anleger, oder aber die Interessen der Berater, die sich so aus der Schusslinie bringen wollen“, gibt Rechtsanwalt Gisevius zu bedenken. Auch die Ankündigung ein tragfähiges Zukunftskonzept mit den Verantwortlichen der Lignum-Gruppe zu entwickeln, müsse mit Skepsis betrachtet werden. Rechtsanwalt Gisevius: „Es wurde auch schon in anderen Fällen der Bock zum Gärtner gemacht.“

Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte bietet den Lignum-Anlegern eine kostenlose Erstberatung an.

Mehr Informationen: http://www.bruellmann.de/kompetenzen/bank-und-kapitalmarktrecht.html

Brüllmann Rechtsanwälte


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