Insolvenzrecht: Retten Sie Ihre Forderungen vor der Restschuldbefreiung

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Die steigenden Insolvenzzahlen sind eine Herausforderung für Gläubiger. Viele wissen nicht, dass sie ihre Forderungen trotz eines Insolvenzverfahrens retten können. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Restschuldbefreiung verhindern und Ihre Ansprüche sichern können.


Einleitung: Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung (RSB) ermöglicht es überschuldeten natürlichen Personen, nach einem Insolvenzverfahren schuldenfrei neu zu starten. Nach einer Wohlverhaltensperiode von drei Jahren werden die restlichen Schulden erlassen. Doch für Gläubiger bedeutet das oft den Verlust ihrer Ansprüche. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man gegen eine RSB vorgehen kann.


Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung

Eine RSB wird nur natürlichen Personen gewährt. Der Schuldner muss einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen und die Verfahrenskosten begleichen. Sollte der Schuldner diese Kosten nicht tragen können, kann er eine Kostenstundung beantragen. Ein wichtiger Punkt ist, dass bestimmte Verbindlichkeiten, wie Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen oder rückständiger Unterhalt, von der RSB ausgenommen sind.


So können Gläubiger ihre Forderungen retten

Gesamte Versagung der Restschuldbefreiung: Gläubiger können beantragen, dass die RSB insgesamt versagt wird. Gründe hierfür sind z.B. strafbare Handlungen des Schuldners oder falsche Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, rückständigem Unterhalt oder bestimmten Steuerschulden können von der RSB ausgenommen werden. Diese Forderungen müssen jedoch gesondert und rechtzeitig zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Insolvenzverfahren ohne Restschuldbefreiung:Es gibt auch Insolvenzverfahren, die ohne eine RSB enden. Hierbei werden die liquiden Mittel des Schuldners verwertet, und Gläubiger können ihre Forderungen weiterhin durchsetzen.


Tipps für Gläubiger

  • Rechtzeitige Anmeldung der Forderungen: Melden Sie Ihre Forderungen rechtzeitig und korrekt zur Insolvenztabelle an. Achten Sie darauf, dass die Forderungen ausreichend individualisiert sind.

  • Prüfung der Forderungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Forderungen den besonderen Rechtsgrund (z.B. vorsätzliche unerlaubte Handlung) angeben und plausibel darlegen.

  • Überwachung des Verfahrens: Bleiben Sie während des gesamten Verfahrens aktiv und überwachen Sie die Handlungen des Schuldners. Bei Verdacht auf Obliegenheitsverletzungen sollten Sie sofort handeln.


Fazit

Als Gläubiger müssen Sie aktiv werden, um Ihre Forderungen zu retten. Nutzen Sie Ihre Rechte und informieren Sie sich über die Möglichkeiten, eine Restschuldbefreiung zu verhindern. Handeln Sie jetzt, um Ihre Ansprüche zu sichern!



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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