Insolvenzrecht und Restrukturierung: Was muss ich hier beachten?

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Die Insolvenz ist wohl die größte denkbare Krise im Unternehmensalltag und eine der größten Krisen im Leben eines Menschen. Deshalb ist sie so gefürchtet. Diese Furcht ist nicht begründet, wenn Insolvenz und mögliche Restrukturierung von Anfang an durch eine entsprechend kompetente Anwaltskanzlei juristisch begleitet werden. Die Insolvenz bedeutet erst einmal, dass es wirtschaftlich so nicht mehr weitergeht und kann auch das Zeichen für einen Neubeginn sein. Häufig kann der Kern eines Unternehmens durch eine geordnete Insolvenz mit einer Restrukturierung gerettet werden. Privatleute machen sich schuldenfrei. Es ist aber wichtig, bei allen Entscheidungen dieser Art gut beraten zu werden. Ein erfahrener Anwalt ist eine wertvolle und unverzichtbare Hilfe in dieser Situation. Das Insolvenzrecht ist eine hochkomplexe Rechtsmaterie, in der juristische und wirtschaftliche Problemstellungen gleichermaßen gelöst werden müssen. Auch Privatpersonen können ein bestimmtes Insolvenzverfahren nach dem Insolvenzrecht durchführen.

Die Restrukturierung

Restrukturierungen sind Sanierungsmaßnahmen, die helfen sollen, Unternehmen aus Krisen herauszuführen. Es kann sich beispielsweise um Outsourcing-Modelle, Rationalisierungen beim Personal, Standortveränderungen und einiges mehr handeln.

Eine Restrukturierung ist insbesondere unter wirtschaftlichen Bedingungen auf ihre Tragfähigkeit hin zu prüfen. Juristische Normen und Sachverhalte spielen auch eine Rolle, zum Beispiel das Umwandlungsgesetz und das Arbeitsrecht. Die Prüfung von geplanten Maßnahmen ist daher ohne die Begleitung durch einen versierten Rechtsanwalt – am besten spezialisiert im Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht sowie mit wirtschaftlichem Sachverstand ausgestattet – kaum möglich. Eine Restrukturierung ist nicht immer erfolgreich und häufig auch ein erster Schritt vor der Insolvenz. Dennoch sollte die Chance zur Restrukturierung stets ergriffen werden.

Die Insolvenz

Eine Insolvenz ist dadurch gekennzeichnet, dass das Unternehmen zahlungsunfähig, überschuldet oder in einer Situation drohender Zahlungsunfähigkeit ist.

Außerdem bezeichnet der Begriff einen geordneten, gesetzlich geregelten Prozess, das Unternehmen aus der Situation herauszuführen, was oft in der Auflösung aber auch in eine Umstrukturierung einmündet. Die Einleitung einer Insolvenz unterliegt bestimmten Regelungen. Auch hier ist beim Antrag auf Insolvenz die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, der im besten Falle Fachanwalt in diesem Rechtsgebiet ist, sehr hilfreich. Der Anwalt wird vermeiden helfen, dass etwa zu spät Insolvenz angemeldet wird und so unter Umständen die Organe einer Gesellschaft in strafrechtliche und zivilrechtliche Haftungstatbestände rutschen. Auch kann er dabei unterstützen, mögliche Anfechtungsklagen und andere Angriffe abzuwehren, wenn es um Vermögenswerte der Gesellschaft geht. Ein Rechtsanwalt kann die Gesellschaft durch die ganze Insolvenz begleiten und schafft ein Gegengewicht zum Insolvenzverwalter.

Im Zentrum der Krise – der Geschäftsführer, besser nur mit Anwalt

Besonders der GmbH- Geschäftsführer befindet sich in der Mitte der Krisensituation.

Als Organ der Gesellschaft ist er persönlich dafür verantwortlich, dass bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes rechtzeitig der Insolvenzantrag nach dem Insolvenzrecht gestellt wird. Bei dieser Entscheidung sollte ein Anwalt seine rechte Hand sein und dieser Rechtsanwalt sollte auch während der Insolvenz an seiner Seite bleiben.

Gut ist, wenn eine erfahrene Wirtschaftskanzlei bereitsteht, deren Angehörige verschiedene Spezialisierungen mitbringen. Nicht nur das Insolvenzrecht ist interessant. Für den Geschäftsführer stellt sich auch die Frage, was etwa mit seinem Anstellungsvertrag geschieht, wenn Insolvenz eröffnet wird. Weder dieser Vertrag noch seine Organstellung sind von der Eröffnung der Insolvenz berührt. Allerdings wird ein Insolvenzverwalter – meist wird auch dazu ein Anwalt berufen – die meisten der Geschäfte wie im Insolvenzrecht geregelt führen. In den sogenannten insolvenzfreien Bereich ist der Geschäftsführer weiter zuständig. Es gibt in diesem Zusammenhang einige schwierige Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Insolvenzverwalter und Geschäftsführer.

Oft werden die Vergütungsansprüche streitig und der Verwalter verweigert die Zahlung derselben. Deshalb ist ein Geschäftsführer auch an dieser Stelle gut beraten, die Dienste einer entsprechenden Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen, wenn es zu Problemen mit dem Insolvenzverwalter kommt. Auch wenn dem Geschäftsführer Inanspruchnahme aus persönlichen Haftungstatbeständen droht, ist die Begleitung durch einen Rechtsanwalt wertvoll. Der Anwalt hilft, solche Ansprüche abzuwehren, indem er nachweist, dass sich der Geschäftsführer keiner persönlichen Verfehlung schuldig gemacht hat. Ein Rechtsanwalt vertritt somit die Interessen des Geschäftsführers auch gegenüber dem Insolvenzverwalter oder dem Finanzamt oder Krankenkassen.

Gerade in jüngerer Zeit wenden sich die Finanzämter wie auch Krankenkassen bereits wenige Wochen nach Insolvenzantrag an die Geschäftsführer und drohen diesen die persönliche Inanspruchnahme an. Mit einem spezialisierten Berater an der Seite hat der Geschäftsführer aber gerade in dieser Zeit noch sehr weitreichende Möglichkeiten, Haftungsansprüche abzuwehren, wenn er seinen Pflichten zur ordnungsgemäßen Abgabe der Steuererklärungen und Anmeldungen nachkommt. Fehler, die hier gemacht werden, können später sehr teuer werden und zu existenzbedrohenden Risiken für die Geschäftsführer führen

Privatinsolvenz mit einem spezialisierten Anwalt

Das Insolvenzrecht bietet auch Privatpersonen die Möglichkeit, sich geregelt zu entschulden. Eine Restrukturierung spielt hier keine Rolle. Vielmehr durchläuft der Prozess bestimmte Phasen, bei denen ein Rechtsanwalt eine große Rolle spielt.

Er wird einen vorgeschalteten Versuch unternehmen, sich mit den Gläubigern zu einigen und den Privatschuldner auch durch den Rest des Insolvenzverfahrens begleiten. Über einige Jahre muss der Schuldner Teile seines Einkommens abführen, um später schuldenfrei zu werden. Dabei werden ihm vielfältige Kostenerleichterungen gerade auch bei der Beauftragung einer Anwaltskanzlei angeboten.

Eine Restrukturierung und auch eine Insolvenz sollten durch einen Rechtsanwalt, besser noch durch eine Anwaltskanzlei juristisch begleitet werden. So werden Haftungsfallen im Insolvenzrecht umgangen. Das komplexe Insolvenzrecht ist auch mit anderen Rechtsgebieten verbunden. Eine erfahrene Anwaltskanzlei hilft bei allen Problemen, ein Anwalt ist Hauptansprechpartner. Auch bei einer Privatinsolvenz ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei die erste Adresse. Diese Anwaltskanzlei kann die ganze Privatinsolvenz durchführen.

Rechtsanwalt Felix Tittel ist Ihr Partner im Insolvenzrecht und bei Restrukturierungen

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