Insolvenzverfahren bei Adler Modemärkte AG - Standorte in Kolbermoor, Traunreut und Unterhaching betroffen?

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Mit Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg (Aktenzeichen 651 IN 7/21) vom 01.07.2021 wurde über das Vermögen der Adler Modemärkte AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Insolvenzgericht hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet und einen sog. Sachwalter bestellt.

Das eröffnete Insolvenzverfahren hat weitreichende Konsequenzen für die Mitarbeiter der Adler Modemärkte AG. Adler Modemärkte befinden sich unter anderem in der Region in Kolbermoor, Traunreut und Unterhaching, aber auch an anderen Standorten.

Grundsätzlich gilt, dass in einem eröffneten Insolvenzverfahren die Arbeitsverhältnisse nicht automatisch enden. Die Überschuldung oder die Zahlungsunfähigkeit haben zunächst einmal für den Bestand des Arbeitsverhältnisses keine unmittelbaren Auswirkungen. Ein Arbeitsverhältnis kann auch im Insolvenzverfahren durch den Arbeitgeber einseitig nur mit Hilfe einer Kündigung beendet werden.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt an sich keinen Kündigungsgrund da. Auch bei einer Insolvenz besteht grundsätzlich Kündigungsschutz, wenn für den Arbeitnehmer die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gegeben sind.

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gibt es aber natürlich Besonderheiten, die für die betroffenen Mitarbeiter von besonderer Bedeutung sind:

  • Erfolgt die Kündigung vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
  • Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten?
  • Was passiert, wenn die Firma das Gehalt nicht (weiter) bezahlt?
  • Steht mir ein Anspruch auf Insolvenzgeld zu?
  • Welche Fristen sind beim Insolvenzgeld zu beachten?
  • Habe ich ein Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung?
  • Macht es Sinn, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis Im Wege der Forderungsanmeldung anzumelden?
  • Was ist mit meinen Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung?

Die Punkte sollten Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen. Überlassen Sie hier nichts dem Zufall. Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie den Informationsvorsprung. Sprechen Sie mit einem Arbeitsrechtler in Ihrer Nähe.


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