InstantInvestFX – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform InstantInvestFX bietet auf ihrer Homepage unter der Domain instantinvestfx.com den Handel mit Währungspaaren (Forex), Kryptowährungen sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an, wobei die Firma unter drei Emailadressen erreichbar ist.
Anleger können die Internethandelsplattform InstantInvestFX unter den Emailadressen: support@instantinvestfx.com, affiliates@instantinvestfx.com und rewards@instantinvestfx.com kontaktieren.
Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform fungiert eine Firma InstantInvestFX, die in England unter der Adresse: 3 London Canary Wharf, Churchill Place, United Kingdom, eine Niederlassung betreiben will.
Darüber hinaus behauptet die Firma InstantInvestFX, dass sie seitens der zypriotischen Aufsichtsbehörde (CySEC), seitens der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) und seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – lizenziert und reguliert wäre.
Weitere Angaben zur Firma InstantInvestFX, die seitens seriöser Internethandelsplattformen üblicherweise gemacht werden, fehlen vollständig.
Einem Anleger wird weder mitgeteilt, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma InstantInvestFX sind, noch in welcher Rechtsform die Firma InstantInvestFX gegründet wurde und in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist.
Soweit die Firma InstantInvestFX auf ihrer Homepage behauptet, dass sie in der Vergangenheit mehrfach als bester Online-CFD-Broker ausgezeichnet worden wäre, so ist dies schlicht und ergreifend falsch.
Auch die Aussagen zu einer Regulierung durch die CySEC, die FCA und die BaFin sind falsch.
Überprüft man die seitens der Firma InstantInvestFX angegebene Adresse in London, dann ergeben erste Recherchen keinen Hinweis auf eine Niederlassung der Firma InstantInvestFX in London.
Mittlerweile warnte auch die FCA am 24.03.2025 vor der Firma InstantInvestFX und teilte mit, dass die Firma InstantInvestFX über keine Genehmigung in England verfügt, Finanzdienstleistungen zu erbringen oder Finanzprodukte über die Handelsplattform anzubieten.
Soweit die Firma InstantInvestFX in Deutschland über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anbietet, so ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die BaFin den Verantwortlichen der Handelsplattform keine Genehmigung erteilt hat, entsprechende Handelsgeschäfte in Deutschland anzubieten und für deutsche Anleger Handelsgeschäfte durchzuführen. Die Verantwortlichen der Firma InstantInvestFX verstoßen deshalb gegen geltendes deutsches Recht bzw. gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Anleger, die bei der Plattform InstantInvestFX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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