Interessenkollision – Die Beratungspflicht des Kreditgebers

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Selten ist es möglich, sich ein Eigenheim ohne finanzielle Unterstützung leisten zu können. Daher sind viele Bauherren auf Darlehen und Kredite angewiesen. Dass im Rahmen der Baufinanzierung bereits kleine Fehler, bedingt durch eine Falschberatung zu immensen Kosten für die Bauherren führen können, wissen viele nicht. Die Kunden verlassen sich hierbei aufgrund eigener Unkenntnis häufig nur auf das Urteil derjenigen, die vom Fach sind.

Doch da häufig Interessenkonflikte eine Rolle spielen – die Absicht der Gewinneinnahme durch die Bank steht Einbußen für den Kunden gegenüber – ist diese Thematik sehr problematisch. Entscheidend ist daher die Frage, ob das Kreditinstitut verpflichtet ist, den Darlehensnehmer über solche Entwicklungen, die sich für diesen nachteilig auswirken können, zu informieren.

Grundsätzlich obliegt vor allem dem Darlehensnehmer selbst die Entscheidung, wie er sein Darlehen verwenden möchte. Das heißt, es dient vorrangig seinem Interesse, Fragen und Unklarheiten selbstständig klären zu lassen.

Beratungspflichten können den Banken aber dann erwachsen, wenn die Aufnahme des Kredits auf einen Beratungsvertrag zurückzuführen ist. Ein solcher liegt bereits dann vor, wenn der Bank bewusst war, dass die Beratung für den künftigen Darlehensnehmer von entscheidender Bedeutung ist und daher auch kausal für seine spätere Entscheidung ist. Auch ein Wissensvorsprung der Bank gegenüber dem Kunden sind dazu geeignet Beratungspflichten auszulösen.

Fühlt sich der Darlehensnehmer durch seinen Bankberater falsch beraten, muss eine weitere Hürde überwunden werden: Der Geschädigte trägt nämlich die Beweislast. Hierbei sind jedoch häufig die von der Bank zu führenden Protokolle über die Beratung ausreichend.

Kann der Darlehensnehmer diesen Beweis führen, entsteht eine Verpflichtung des Darlehensgebers zur Zahlung des dem Kunden durch die Falschberatung entstandenen Schadens. Das heißt nicht, dass der Darlehensvertrag rückabgewickelt wird, sondern vielmehr, dass die aus der Pflichtverletzung resultierenden Mehraufwendungen zu ersetzen sind.

Sollten Sie Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Beratung durch ihren Bankberater haben, nutzen Sie unsere Erstberatung. Nach einer umfassenden Überprüfung beraten wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzen uns für Sie gegenüber den Kreditinstituten ein.

MPH Legal Services (RA Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) vertritt bundesweit Darlehensnehmer in Falschberatungsfällen gegenüber Sparkassen, Genossenschaftsbanken und privaten Kreditinstituten.


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