Internationaler Kaufvertrag. Rechtliche Praxis.

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Der internationale Kaufvertrag unterliegt den Vorschriften des internationalen privaten und des internationalen öffentlichen Rechts. Die Gestaltungspraxis ruht auf den Regelwerken des UN- Rechts, des Rechts der internationalen Übereinkommen sowie auf den international anerkannten Handelsgrundsätzen.

Das internationale Handelsrecht hat grundsätzlich Vorrang vor den nationalen zivilen und handelsrechtlichen Vorschriften, darf dennoch parteidispositiv durch das nationale Recht oder Individualvereinbarungen ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen des internationalen Kaufrechts.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des internationalen Kaufrechts sind folgende internationale Regelwerke: Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/1980), ratifiziert in mehr als 80 Ländern; das Haager Übereinkommen über das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht (1955); das Übereinkommen über die Verjährung beim internationalen Warenkauf (1974); das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR/1956); das Internationale Übereinkommen im Eisenbahnfrachtverkehr (CIM/COTIF 1980); Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR/1957); Übereinkommen über sichere Container (CSC/1972). Auf der EU-Ebene sind wichtig die Verordnung EG Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I/2008); Richtlinien des EU- Transportrechts.

Vertragliche Regelungen im internationalen Kaufrecht.

Die meisten internationalen Kaufverträge unterliegen den Vorschriften des Übereinkommens CISG 1980, Art. 1 Abs. 1 CISG (UN-Kaufrecht). Die Regelungen des CISG sind grundsätzlich den Regelungen des deutschen Kaufrechts vergleichbar, haben jedoch tendenziell universellere Gestaltung und rechtliche Ziele.

Der internationale Kaufvertrag hat regulär zum Gegenstand die Importware, die Beschaffenheit der Importware, die Begleitdokumentation, die Lieferfristen, den Warentransport, die Transportversicherung, die Verkehrssicherungspflichten, die Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln, die Einfuhr- und die Zollpflichten der Parteien, die Einfuhrbesteuerung, das anwendbare Recht sowie den Gerichtsstand.

Bei der Gestaltung der internationalen Kaufverträge werden regelmäßig  die Incoterms-Klauseln verwendet. Incoterms, in der aktuellen Fassung 2020, ist ein internationales Standardwerk für Handelsgeschäfte, verabschiedet von der Internationalen Handelskammer (ICC). Es hat keine Gesetzeskraft, sondern formuliert standardisierende Klauseln, die erst mit der Einbeziehung in den Kaufvertrag sein Bestandteil werden. Die aktuelle Fassung Incoterms beinhaltet elf standardisierende Klausel: EXW, FCA, FAC, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DAT, DAP, DDP. Die meisten Klauseln definieren primär die Haftungsverteilung zwischen den Parteien auf dem internationalen Transportweg.

Bei der Gestaltung der internationalen Kaufverträge ist stets darauf zu achten, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer der Parteien als Vertragsbestandteil einbezogen werden.

Gewährleistung und Gestaltungsrechte bei Sach- und Rechtsmangeln der Ware.

Die Gewährleistung und die Gestaltungsrechte bei Sach- und Rechtsmängeln der gelieferten Ware ist einer der zentralen Gebiete des internationalen Kaufrechts. Als Sachmängel gelten zum Beispiel Verstöße gegen technische, gesundheitliche oder hygienische Anforderungen bei der Beschaffenheit der Ware oder der Verpackung. Die Rechtsmängel können Patentverletzungen oder Rechte Dritter an der gelieferten Ware sein. Die entsprechenden Regelungen zur Vertragsaufhebung, zur Kaufpreisminderung, zum Schadensersatz, zur Nacherfüllung finden sich unter den Vorschriften Art. 30 ff. CISG.

Gerichtsstandvereinbarung im internationalen Kaufrecht.

Eine besondere Bedeutung kommt im internationalen Kaufvertrag der Vereinbarung des Gerichtsstandes oder des Schiedsgerichts für den Streitfall zu. Die Gerichtsstandsvereinbarung muss sich strategisch an den besseren Aussichten des Klageverfahrens und der Vollstreckung orientieren.

Zusammenfassung.

Das internationale Kaufrecht bestimmt mit mehreren internationalen Abkommen die Waren- und die Verkehrssicherungspflichten sowie den schuldrechtlichen Rahmen des internationalen Kaufgeschäfts. Die dispositive Anwendung des nationalen Kaufrechts bleibt den Parteien vorbehalten. Mit einer rechtlich vorbereiteten Vertragsgestaltung sollen die wirtschaftlichen Risiken und die Vorteile eines internationalen Handelsgeschäfts stets ausreichend berücksichtigt werden.


Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAITZER berät Sie im internationalen Kauf- und Transportrecht und unterstützt bei der internationalen Prozessführung in Zivil- und Handelssachen. 


Autorin: Rechtsanwältin Yana Krause 

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