Internet-System-Vertrag mit Euroweb, United Media, Madsack & Co – u.a. SSL Basic, CMS, SEO, Webdesign

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Um im digitalen Zeitalter mitzuhalten, ist eine eigene Website praktisch zur Notwendigkeit für Unternehmen aller Art geworden. Da sich nicht Jeder mit der Erstellung und Betreuung von Websites auskennt, gibt es inzwischen massenweise Dienstleistungsangebote hierfür.

Zu Anbietern solcher Internet-Dienstleistungen zählen auch Unternehmen der Euroweb Group. Unternehmen der Euroweb Group sind u.a.

  • Euroweb Internet GmbH,
  • United Media AG
  • Madsack Onlineservice
  • WN OnlineService GmbH & Co KG
  • WESTFALEN-BLATT OnlineService
  • Foodiny
  • STYLELANE
  • RUHRGEBIETSHELDEN
  • PKW.de
  • YOURRATE

(Quelle: https://www.euroweb.de/euroweb-group/)

Für die jeweiligen Dienstleistungen für den Internetauftritt schließen die Unternehmen der Euroweb Group mit ihren Kunden sog. Internet-System-Verträge ab. Internet-System-Verträge sind Werkverträge über das Erstellen und Betreiben von Internetseiten. Oftmals gestalten sich diese Internet-System-Verträge als vorgefertigte Formulare, bei denen nur einzelne Angaben ergänzt werden müssen.

Es fällt auf, dass bei uns vorliegenden Internet-System-Verträgen von Unternehmen der Euroweb Group viele wichtige Vertragsinformationen kleingedruckt sind. So ist zum Beispiel auch die Vertragslaufzeit oftmals nur kleingedruckt vermerkt. Die Laufzeit solcher Internet-System-Verträge beträgt unserer Erfahrung nach in der Regel 48 Monate, also 4 Jahre. Die Zahl 48 wird dabei gerne als „achtundvierzig“ ausgeschrieben und ist daher leicht zu übersehen.

In uns vorliegenden Internet-System-Verträgen werden für die vereinbarten Leistungen monatlich zwischen 150,00 € und mehr als 300,00 € berechnet. Auf die gesamte Vertragsdauer hochgerechnet können sich die Kosten also auf bis zu 20.000,00 € bemessen.

Weitere „Vereinbarungen“ = Neuvertrag?!

In mehreren Fällen konnten wir beobachten, dass verschiedene Unternehmen der Euroweb Group einige Zeit nach Abschluss des ursprünglichen Internet-System-Vertrags ihren Kunden zusätzliche Leistungen angeboten haben, oftmals als „Vereinbarungen“ bezeichnet. Derartige zusätzliche Leistungen können z.B.

  • SSL-Basic, 
  • Content Management (CMS),
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO),
  • QR-Code,
  • Online Redaktion,
  • Responsive Webdesign,
  • Newsletter,
  • Facebook-Page oder
  • Google My Business sein.

In den „Vereinbarungen“ ist unserer Erfahrung nach irgendwo im Kleingedruckten vermerkt, dass mit dem Unterzeichnen der „Vereinbarung“ unter Verweis auf den „Altvertrag“ eine neue Vertragslaufzeit von 48 Monaten beginnt. Aufgrund dieser Klausel kann man die „Vereinbarung“ als Abschluss eines neuen Vertrags verstehen. Fraglich ist, ob dies statthaft und der „neue Vertragsschluss“ damit überhaupt wirksam ist.

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Ihren Internet-System-Vertrag vorzeitig beenden wollen oder Fragen dazu haben!

Wir können für Sie genau prüfen, ob und wieweit Bestimmungen aus Ihrem Internet-System-Vertrag oder aus zusätzlichen „Vereinbarungen“ mit einem der o.g. Unternehmen der Euroweb Group im Einzelfall wirksam sind. Je nach Einzelfall, ist eine vorzeitige Kündigung Ihres Vertrags bei richtiger Formulierung nicht ausgeschlossen! Wir beraten Sie gerne bundesweit rund ums Thema Internet-System-Verträge. Sie erreichen uns:

  • Telefonisch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405
  • Per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Über „Nachricht senden“ auf anwalt.de (Hierbei bitte auch in der Nachricht an uns noch einmal Ihre Telefonnummer mit angeben, danke!)

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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