Invest-Freedom – Vorsicht laut FCA
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Anleger sollten bei Anlagen über Invest-Freedom nach einer Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) vorsichtig sein.
Über die Onlineplattform invest-freedom.ltd sollen Anleger Anlagen in Form von Forex-Geschäften, CFD´s (Differenzkontrakte) tätigen und Kryptowährungen handeln können.
Auf der Webseite wird beschrieben, dass das Unternehmen Invest-Freedom.com im Jahr 2021 gemäß der Gesellschaftssatzung 2006 als private Gesellschaft, d. h. als Aktiengesellschaft, gegründet worden sei.
Weiterhin wird dargestellt, dass Invest-Freedom.com mit der Vision gegründet worden sei, seinen Kunden ein 100 Prozent transparentes digitales Handelserlebnis zu bieten und man schon immer der Meinung war, dass der Investmentbranche aufgeschlossenere Geschäftswerte fehlen und das Unternehmen an erfolgreichen Händlern interessiert sei, die ein hohes Handelsvolumen erzielen und man stolz darauf sei, dass man vielen Kunden geholfen habe, Gewinne zu erzielen.
Tatsächlich aber Warnhinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA)
Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass Invest-Freedom über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.
Invest-Freedom auch keine Regulierung durch die BaFin
Sofern Anlagen in CFD- oder Forex-Geschäfte offeriert werden, sind dies in Deutschland Wertpapierdienstleistungen, insbesondere in Form eines Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), die dem WpIG unterfallen.
Für die Ausführung derartiger Wertpapierdienstleistungen benötigen die Betreiber von Invest-Freedom dann auch eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die es unseres Wissens nicht gibt.
Weitere Warnsignale für Anleger bei Invest-Freedom
Soweit auf der Homepage damit geworben wird, dass Invest-Freedom im Jahr 2021 gegründet wurde, existiert die Domain der Webseite nach unseren Recherchen aber erst seit circa sieben Monaten. Dies ist völlig widersprüchlich.
Auch ist auf der Internetseite der Plattform kein Impressum vorhanden, so dass für Anleger völlig im Dunklen bleibt, wer die Betreibergesellschaft von Invest-Freedom und deren Verantwortliche sind. Genannt wird nur eine Invest-Freedom.com.
Optionen für Anleger von Invest-Freedom
Soweit Anleger über wichtige Aspekte für ihre Anlageentscheidung, nämlich etwa die Zeitdauer des Bestehens der Plattform, in die Irre geführt werden, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung ergeben.
Auch löst das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen für einen Investor einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG aus.
Anleger, die Gelder bei Invest-Freedom eingezahlt haben, sollten, wenn Schwierigkeiten mit Anlagen oder Auszahlungen auftreten, zeitnah einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt konsultieren.
Die Kanzlei unterstützt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFDs, Kryptowährungen oder Forex.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 12.09.2024
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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