IPPC LAW-Abmahnung – richtiges Vorgehen bei teuren Abmahnungen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Vorsicht bei Vergleichsvereinbarung und Unterlassungserklärung

Sie haben eine Abmahnung von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin erhalten. Mit dem Schreiben wird ein Verstoß gegen das Urheberrecht behauptet, den der Internetanschlussinhaber persönlich begangen haben soll. 

IPPC Law vertritt diverse Filmproduzenten und Rechteinhaber, deren Filmmaterial kostenlos im Internet geteilt wird. Das möchte man zukünftig unterbinden. Das geistige Eigentum von der MG Premium Ltd oder Gamma Entertainment soll geschützt werden. Im Namen der Filmindustrie wird daher eine riskante strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein hoher Geldbetrag eingefordert.

Urheberrechtsverletzung Filesharing (unerlaubt öffentliche Zugänglichmachung)

Konkret geht es um den kostenlosen Down- bzw. Upload einer bzw. mehrerer Filme. Mit Hilfe von Programmen wie Bittorrent können Filmdateien im Internet kostenlos getauscht werden. Mithin werden entsprechende Dateien untereinander geteilt (sog. Filesharing), § 19a UrhG Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Filesharing ist allerdings illegal, sofern das Einverständnis durch den Rechteinhaber nicht vorliegt. Da Rechteinhaber für den kostenlosen Tausch ihrer geschützten Werke keine Erlaubnis geben, fehlt diese hier. Um den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten, ermittelt IPPC LAW solche Urheberrechtsverletzungen und tritt an die Internetanschlussinhaber heran.

Was ist bei einer IPPC Law-Abmahnung zu beachten 

  • Ruhe bewahren
  • keine Unterschrift
  • keine Zahlung

Wichtig ist, dass Sie hier keine Experimente machen. Insbesondere bei den vorformulierten und der IPPC-Abmahnung beigelegten Erklärungen gilt höchste Vorsicht. Diese sind zu Gunsten der Abmahner vorformuliert. Der Abgemahnte soll – unabhängig von der konkreten Sach- und Rechtslage – die Ersatzansprüche schriftlich dem Grunde nach anerkennen. Zugleich soll er sich vertraglich zu einer hohen Zahlung verpflichten. Die Muster-Vergleichsvereinbarung sollten Sie nicht unterzeichnen.

Risiko: strafbewehrte Unterlassungserklärung 

Wir raten dringend dazu, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Das Gegenzeichnen der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Hier kommt es immer auf die Formulierungen im Detail an. 

Dazu führt die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu einem lebenslangen (Unterlassungs-) Vertrag mit der Filmproduzentin, der für den Fall eines Folgeverstoßes eine hohe Geldstrafe vorsieht. Bei jedem weiteren Down- bzw. Upload droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Dieses zukünftige finanzielle Risiko gilt es abzuwenden.

  • mögliches Schuldanerkenntnis
  • lebenslanger Vertrag
  • sehr hohe Geldstrafe in der Zukunft möglich

Unser Rat bei IPPC-Abmahnung

Ohne anwaltlichen Rat ist eine Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Das gilt auch für eine abgemilderte Version (= modifizierte Unterlassungserklärung). 

Es sollten auch keine Zahlungen geleistet werden, denn die Schadenersatzansprüche sind oft unangemessen! 

Haben Sie keine Scheu & nutzen Sie unsere kostenfreien Erstberatung

Filesharing ist hier zwar nicht erlaubt, dennoch können wir die Forderungen aus der IPPC-Abmahnung sehr oft komplett abwehren. Aber auch die Reduzierung der Geldforderung ist im Rahmen einer außergerichtlich Einigung möglich. Hierbei helfen wir als erfahrene Anwälte für Abmahnungen. Zahlen Sie im Falle einer Haftung weniger als im Abmahnschreiben gefordert – selbst mit Anwalt.

Nutzen Sie daher unsere kostenfreie Erstberatung bei IPPC Law-Abmahnungen. Unser Team Urheberrecht bearbeitet täglich solche Fälle. Am Telefon erfahren Sie schnell die nächsten Schritte. Daher lohnt es sich in jedem Fall, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen! Auch dann, wenn im Abmahnschreiben von IPPC Law eine Vergleichszahlung angeboten wird. Lassen Sie sich davon nicht verleiten. 

Rufen Sie uns für eine Erstberatung an – 7 Tage die Woche sind wir für Sie erreichbar!

Baumeister Rosing

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