IPPC LAW-Abmahnung wegen Filesharing: Wir helfen Ihnen Geld zu sparen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Gehen Sie clever gegen die teure IPPC Law Abmahnung vor

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin (Storkower Straße) ihr Hauptaugenmerk auf Urheberrechtsverletzungen hat. Illegale Down- und Uploads werden mit einer speziellen Software dokumentiert. Anschließend wird der Internet-Anschlussinhaber mit einem Schreiben abgemahnt.

Geführt wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der u. a. die Produktionsfirmen MG Premium Ltd. und auch die Gamma Entertainment Inc. vertritt.

Vorwurf unerlaubt öffentliche Zugänglichmachung von Filmmaterial

Dem Internetanschlussinhaber wird von IPPC vorgeworfen über eine Internet-Tauschbörse einen Film mit Hilfe eines Filesharing-Programms, z. B. BitTorrent, illegal im Netz vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben, §§ 16, 19 a UrhG. 

Dies geschieht während des bloßen Schauen des Films im Hintergrund. Die Datei wird auf den Rechner des Users runter- und parallel dazu erneut hochgeladen. Ob dem Internetanschlussinhaber dieses Detail bekannt ist oder nicht, ist dabei wenig hilfreich. Ohne Zustimmung des Rechteinhabers - hier der Filmproduzentin - ist es verboten! Die widerrechtliche Verwertung des Filmmaterial möchte man mit der Abmahnung unterbinden.

Wesentliche Forderung IPPC Law Abmahnung

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Geldzahlung 962,39 € (1 FIlm) bzw. 1.162,39 € (2 Filme)

Proaktiv werden!

Eventuelle Unannehmlichkeiten sollten nicht der Grund sein, die von IPPC LAW an Sie gerichteten Forderungen, wie in der Abmahnung verlangt, zu erfüllen. Auch sollten Sie sich aus Scham nicht dazu verleiten lassen, die Abmahnung links liegen zu lassen und aussitzen zu wollen. Das wird nicht funktionieren. Im Gegenteil es wird nur teurer für Sie.

Unsere Tipps

  • Nichts unterschreiben
  • Fristen beachten & 
  • anwaltlich beraten lassen!

Unterlassungserklärung nicht unterschreiben!

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist der größte Risikofaktor in der Abmahnung. Nach Leistung einer Unterschrift, bedeutet dies eine lebenslange Vertragsbindung mit der Filmproduzentin. Sollte Ihnen in der Zukunft ein Folgeverstoß passieren, wird eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro fällig – pro Neuverstoß!

Das gilt übrigens auch, wenn Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Unsere Erstberatung mit einem Profi ist kostenfrei

Liefern Sie uns Details zur Ihrem Fall und wir geben Ihnen schnell eine Antwort, was als nächstes zu tun ist. Lassen Sie sich von einem unserer Profis beraten. Unser Teamleiter in Urheberrechtsangelegenheiten, Rechtsanwalt David Werner, kennt sich mit Abmahnungen von IPPC LAW bestens aus. Nutzen Sie diese Erfahrungen zu Ihrem Vorteil!

Geldforderungen zu hoch

Neben der Unterlassungserklärung macht IPPC LAW einen Schadenersatzbetrag sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Selbst wenn der Abgemahnte tatsächlich persönlich für den Tatvorwurf haftbar zu machen ist, kann der Schadenersatz und auch die Anwaltskosten deutlich reduziert werden.

Greifen Sie zum Hörer – wir helfen!

Montag – Sonntag | 09:00 Uhr – 20:00 Uhr | 030 95 99 82 220 | 

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Baumeister Rosing-Team


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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