Isolierte Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis und MPU beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Verteidigung eines Beschuldigten, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vorgeworfen wird, gehört zu den Alltagsgeschäften eines Fachanwalts für das Strafrecht und Verkehrsrecht. Die Vereidigung des Mandanten wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist für einen auf das Verkehrsrecht und Verkehrsrecht nicht spezialisierten Anwalt mit diversen Komplikationen verbunden. Denn der Verteidiger muss auf jeden Fall die Besonderheiten des Falls und natürlich auch die Rechtsprechung dazu gut kennen. Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt das Strafgericht des Öfteren eine (isolierte) Speerfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB fest. Das Strafgericht kann im Urteil bzw. Strafbefehl die Dauer der Speerfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von 6 Monate bis zu fünf Jahren bestimmen. Das Mindestmaß der Sperre beträgt ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist.

Ferner ist in diesem Zusammenhang besonders zu berücksichtigen, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auf den Ausgang eines Strafverfahrens abwarten möchte. Das heißt, wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorliegen, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde so lange die Erteilung einer Fahrerlaubnis verweigern, bis das strafrechtliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist. Dies kann lange Zeit in Anspruch nehmen. Ihr Strafverteidiger wird auf jeden Fall alle diese Aspekte für Sie berücksichtigen, damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen so schnell wie möglich die Fahrerlaubnis erteilt. Allerdings besteht unter Umständen zudem die Gefahr, dass die Fahrerlaubnisbehörde in Ihrem Fall die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von dem Bestehen einer MPU abhängig macht. Auch diesen Umstand wird Ihr Strafverteidiger für Sie überprüfen und ggf. Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie sich am besten auf die MPU vorbereiten können.

Achtung!

Das Gericht kann die Sperre nur dann für immer erteilen, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Denn bei § 69a Abs. 1 S. 3 StGB handelt es sich um eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Die Maßregel ist von der Schuld unabhängig und wird vom Gericht zum Schutz vor gefährlichen Straftätern oder zu deren Besserung angeordnet.

Halter und Führer machen sich nach § 21 StVG strafbar!

In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden, dass nicht nur Sie als Fahrer Post von der Polizei wegen des Vorwurfs „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erhalten, sondern auch der Fahrzeughalter ein Schreiben als Beschuldigter mit dem Vorwurf des „Zulassens des Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis.

Es ist zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit zu unterscheiden!

Man kann Fahren ohne Fahrerlaubnis vorsätzlich aber auch fahrlässig begehen. Dabei spielt der Strafrahmen natürlich eine große Rolle. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.

Rechtstipp eines guten Strafverteidigers

Wenn Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem auf das Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten zu einem Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, auf. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen und anhand der Akte die Beweislage prüfen. Danach kann Ihr Strafverteidiger sich für Sie äußern. Oftmals führt ein frühzeitiger Kontakt mit einem Verkehrsanwalt zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Dadurch kann man also eine kostspielige Gerichtsverhandlung vermeiden.

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht

Ihre kompetente Rechtsberatung im Strafrecht & Verkehrsrecht in Hamburg. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi

Beiträge zum Thema