Jack and the Giants (Film) – € 815,00 Abmahnung von Waldorf Frommer

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Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH lässt momentan durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München Abmahnungen wegen Filesharing-Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Jack and the Giants" aussprechen.

„Jack and the Giants" - Abmahnung: Betrug oder Abzocke?

Nein. Ein IT-Unternehmen hat rechtssicher festgestellt, dass jemand den Film „Jack and the Giants" in einem Filesharing-Netzwerk zum Upload bereitgestellt hat. Daher schreiben Waldorf Frommer den ermittelten Anschlussinhaber an. Sie werfen dem Betroffenen vor, er wäre wären als Täter oder Störer für den Upload/Download des Films verantwortlich.

Sind die Forderungen von Waldorf wegen „Jack and the Giants" rechtens?

Waldorf gliedert seine Forderungen entsprechend dem neuen § 97a UrhG in Anwaltskosten (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00) auf.

Ist der Anschlussinhaber automatisch verantwortlich für den Upload von „Jack and the Giants"?

Keinesfalls. Entgegen der im Abmahnschreiben vertretenen Ansicht ist der Anschlussinhaber keinesfalls automatisch verantwortlich. Verantwortlich ist nur das Täter oder Störer. Wenn andere im Haushalt wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner, Mieter, Arbeitnehmer, Gäste oder Besucher den Anschluss mitgenutzt haben, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und sein PC ausgeschaltet war.

Ist der Anschlussinhaber nicht der Täter, entfallen sofort die € 600,00. Kommt auch keine Störerhaftung in Betracht, sind auch keine Anwaltkosten von € 215,00 zu zahlen.

Was ein Spezialanwalt im Falle der Abmahnung wegen „Jack and the Giants" tun kann

Ziel der Verteidigung ist die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt ausdrücklich vor lapidaren Ratschlägen von Anwälten, eine „modifizierte Unterlassungserklärung" abzugeben. Diese birgt die lebenslange Gefahr von Vertragsstrafen in sich. Haftet der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer, ist eine Unterlassungserklärung eine glatte Fehlberatung.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Vor einer Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste können sich Betroffene unter der Rufnummer 07171 18 68 66 an uns wenden.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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