Jetzt Immobiliendarlehen der Württembergischen Lebensversicherung AG aus 2011 ablösen!

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Verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH

Der Bundesgerichtshof spielt Darlehensnehmern einen Joker gegenüber ihren Banken zu: Seine Rechtsansicht, dass Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen aufgrund Fehlerhaftigkeit vielfach ungültig sind, hat er bereits mehrfach bestätigt. So eröffnet das höchste deutsche Gericht Verbrauchern die Möglichkeit, seit Jahren laufende Verträge ohne Strafzahlung vorzeitig zu verlassen. Denn bei Ungültigkeit einer Widerrufsbelehrung hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Kunden können widerrufen, um ihren Vertrag vorzeitig zu verlassen.

Historisches Zinsniveau macht Ausstieg besonders attraktiv

Wer sich erfolgreich von seinem Darlehen löst, profitiert doppelt: Zum einen ist die im Kündigungsfall vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu zahlen oder kann, sollte sie bereits gezahlt worden sein, zurückgefordert werden. Zum anderen hat der Verbraucher die Möglichkeit, einen neuen Vertrag mit deutlich attraktiveren Konditionen zu schließen. Ein Glücksgriff, denn durch erfolgreiche Umschuldung lassen sich tausende Euro an Zinsen sparen.

Mögliches Ende des „ewigen“ Widerrufsrechts im kommenden Jahr

Möglicherweise müssen sich Darlehensnehmer jedoch beeilen, um noch erfolgreich aus ihrem Darlehen auszusteigen: Ein Gesetzesentwurf der im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie vorgelegt wurde, sieht eine drastische Verkürzung des bisher „ewigen“, also unbegrenzt auszuübenden, Widerrufsrechts vor. Bei einer Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes blieben Darlehensnehmern noch rund sieben Monate für den Widerruf.

Verträge der Württembergischen Lebensversicherung AG möglicherweise widerrufbar!

Von der Bank im Jahr 2011 ausgegebene Verträge sind unserer Ansicht nach fehlerhaft und damit potentiell widerrufbar. Es bleibt eine Prüfung der jeweiligen Einzelfälle abzuwarten, um die Widerrufbarkeit abschließend einschätzen zu können. Im Folgenden liefern wir Ihnen einen Überblick über einige in den Belehrungen der Württembergischen Lebensversicherung AG enthaltene Fehler.

Hinweis auf E-Mail fehlt als Textformbeispiel in Formularen der Württembergischen Lebensversicherung AG

Vom gesetzlichen Muster ist vorgesehen, dass der Kunde seine Widerrufserklärung in drei Textformen abgegeben kann: Brief, Fax und E-Mail. Nicht nachzuvollziehen ist daher, warum die Bank in ihren Belehrungen nur auf Brief und Fax als Textformen hinweist. Vom Gesetzgeber gefordert ist eine umfassenden und abschließende Belehrung des Kunden. Eine solche wird hier gerade nicht geliefert, da der Text nicht vollständig ist.

Einseitiger Hinweis auf Rückgewährpflicht in Formularen der Württembergischen Lebensversicherung AG

Unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ wird der Kunde erneut unvollständig belehrt. Hier findet sich eine Darstellung zur Pflicht des Kunden, nach einem Widerruf binnen 30 Tagen die erhaltene Darlehenssumme zurückzuzahlen. Dass auch die Bank selbst verpflichtet ist, alle vom Darlehensnehmer erhaltenen Zahlungen (Gebühren etc.) innerhalb derselben Frist zurückzugewähren, wird nicht angesprochen. Der Kunde bleibt darüber im Unklaren, was mit seiner Zahlung passieren soll. Die Lückenhaftigkeit der Belehrung ist zudem geeignet, dem Kunden ein womöglich gänzlich falsches Bild der Rechtslage zu verschaffen, da er im Zweifel davon ausgehen muss, die Bank unterliege gerade keiner Verpflichtung zur Rückgewähr. Das könnte letztlich seine Entscheidung für oder gegen einen Widerruf beeinflussen. Dieses Ergebnis ist nicht hinnehmbar.

Werdermann | von Rüden: Ihr Partner in Sachen Widerruf!

Wir empfehlen zeitnah eine professionelle Prüfung durch unsere Experten zu veranlassen. Zahlreiche Mandanten haben wir bereits erfolgreich gegenüber ihren Banken vertreten können. Auch in Ihrem Fall sind wir zuversichtlich einen schnellen, unkomplizierten und vor allem erfolgreichen Service liefern zu können.

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Vorprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

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1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
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4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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