Jetzt noch Darlehnsvertrag widerrufen

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Die fehlerhaften Verträge der Sparkassen

Ältere Darlehnsverträge sind oft teuer. Hohe Zinsen treiben die Darlehnssumme in die Höhe. Wie schön wäre es von dem aktuell günstigen Zinsniveau zu profitieren. Tatsächlich besteht diese Möglichkeit in vielen Fällen. Darlehnsverträge, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, bieten vielfach die Möglichkeit, das Widerrufsrecht noch auszuüben. Insbesondere Immobiliendarlehnsverträge der Sparkassen bieten gute Möglichkeiten, diese zu widerrufen.

Die Möglichkeit des Widerrufs

Die Möglichkeit des Widerrufs ergibt sich aus dem Umstand, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Oft werden gesetzliche Pflichtangaben oder vertragliche Angaben nicht gemacht. Die Sparkassen vereinbaren oft, dass dem Darlehnsnehmer die zuständige Aufsichtsbehörde benannt wird. Diese Angabe findet sich aber weder im Darlehnsvertrag selber noch in den allgemeinen Darlehnsbedingungen. Damit wird die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Das bedeutet, dass das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen noch nicht begonnen hat. Der Darlehnsvertrag ist also widerrufbar.

Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und wird das Widerrufsrecht ausgeübt, führt das zu einer vollständigen Rückabwicklung des Darlehnsvertrags. Das bedeutet, dass der Darlehnsnehmer seine gesamten Zahlungen zurückerhält. Darüber hinaus hat die Bank in einigen Fällen die Ratenzahlung mit 2,5 % über Basiszins zu verzinsen. Das heißt der Darlehnsnehmer erhält seine Raten plus Zinsen zurück. Eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank fällt in der Regel nicht an.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

Haben auch Sie einen Darlehnsvertrag mit der Sparkasse geschlossen?

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