Job Scamming: Geldwäsche durch Finanzagent im Fake Job und dessen Haftung

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Der Nebenjob ist bequem von daheim aus am Computer zu bewältigen und solide bezahlt. Die Arbeitgeberseite macht einen angenehm unkomplizierten Eindruck. Auch der per E-Mail zugesandte Arbeitsvertrag schaut professionell gemacht aus. Es geht nur darum, Girokonten auf den eigenen Namen zu eröffnen oder Einzahlungen auf dem bestehenden Konto entgegenzunehmen und von dort aus weiterzuleiten. Ein Schnäppchen.

Tatsächlich?

Vorsicht Geldwäsche – Strafverfahren und Schadensersatzansprüche drohen! Erst das Unternehmen und das Jobangebot prüfen!

Geldwäsche im Fake Job mit Job Scamming: Worum geht es?

Beim Job Scamming versuchen Betrüger, durch gefälschte Stellenanzeigen und Fake Jobs an fremde Girokonten zu gelangen, um darüber Geld verschieben zu können. In der Stellenausschreibung geht es beispielsweise um eine Tätigkeit als "Office Assistent" eines Finanzdienstleisters, oder es handelt sich angeblich darum, als Testkunde im Auftrag eines Marktforschungsinstitutes die Servicequalität einer Bank zu bewerten.

Als "Office Assistent" sollen Sie Geldbeträge, die von "Kunden" Ihres "Arbeitgebers" auf Ihr Girokonto überwiesen werden, umgehend in das Ausland oder in Bitcoin-Börsen weiterleiten. Als "Testkunde" sollen Sie auf Ihren eigenen Namen neue Girokonten eröffnen, angeblich um zu prüfen, ob das bequem und reibungslos möglich ist und wie es dabei um den Service der Bank bestellt ist.

Nach einiger Zeit aber schreibt Sie die Bank an, weil sie angeblich Unregelmäßigkeiten und verdächtige Geldbewegungen auf dem Konto festgestellt hat. Vielleicht kündigt Ihnen Ihre Bank auch gleich das Konto. Dann liegt plötzlich ein Schreiben der Polizei in Ihrem Briefkasten, dass Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung erscheinen sollen.

Irgendetwas ist wohl total schiefgegangen…

Auf welchen Jobportalen veröffentlichen die Job Scammer ihre falschen Stellenanzeigen?

Vom Job Scamming mit Fake-Stellenangeboten sind vor allem die großen Online-Jobbörsen betroffen, beispielsweise XING, LinkedIn oder Indeed. Aber auch im Social-Media-Bereich auf Facebook oder Twitter werden Jobs angeboten, hinter denen Betrüger stehen, die auf der Jagd nach gutgläubigen Finanzagenten sind.

Manchmal schreiben Sie die betrügerischen "Jobvermittler" und "Headhunter" auch unmittelbar per E-Mail an.

Was sind die Anzeichen für ein Fake-Jobangebot?

Die meisten Fake-Stellenanzeigen der Job Scammer sind mittlerweile richtig professionell gemacht. Sogar aufwendig gestaltete Websites des angeblichen "Unternehmens" sind manchmal abrufbar. Dennoch gibt es Anzeichen, die misstrauisch machen sollten:

  • Ihnen wird überdurchschnittliches Gehalt für ganz einfache Tätigkeiten geboten.
  • Die Stellenbeschreibung ist unpräzise. Was Sie wirklich tun sollen, bleibt dort unklar.
  • Von Ihnen werden keine Vorkenntnisse oder Qualifikationen verlangt.
  • Es handelt sich um ein Unternehmen mit Sitz im Ausland und der Arbeitsvertrag ist ebenfalls in englischer Sprache gehalten. Zwar hat Ihr Ansprechpartner von der Personalabteilung einen deutschen Namen, aber auch mit ihm sollen Sie ausschließlich in englischer Sprache korrespondieren.

Wie können Sie sich vor einem solchen Fake-Job schützen?

Wenn es sich um ein Unternehmen mit angeblichem Sitz in Deutschland handelt, finden Sie im gemeinsamen Registerportal der Länder und im Bundesanzeiger, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, weitere Informationen. Wenn Sie dort keine Informationen über das Unternehmen finden: Vorsicht!

Geldwäsche im Fake Job: Wer haftet für den Schaden?

An erster Stelle haften die Betrüger, wenn durch Geldwäsche im Fake Job ein finanzieller Schaden entstanden ist. In den meisten Fällen aber sind diese Täter nicht zu ermitteln, weil sie völlig anonym, häufig aus dem Ausland, agieren. Dann stellt sich die Frage nach der Haftung erneut: Den letzten beißen die Hunde.

Geldwäsche setzt keinen Vorsatz voraus. Nach § 261 Abs. 6 S. 1 StGB kann sich auch strafbar machen, wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen "Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt", handelt, dass über das Konto also Geld verschoben wurden, das zuvor durch Betrug, Phishing oder Pharming erbeutet wurden.

Hat sich ein mittels Fake-Stellenanzeige geköderter Finanzagent wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar gemacht, kann er sich wegen § 819 Abs. 2 BGB nicht auf Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB berufen. Er kann also nicht mehr geltend machen, das erhaltene Geld sei bereits weitergeleitet worden und könne auch von der Bank nicht mehr zurückgeholt werden.

Zusätzlich können die um ihr Geld betrogenen Tatopfer ihre Schadensersatzansprüche gegen den Finanzagenten auf § 823 Abs. 2 BGB stützen.

Es kommt noch unangenehmer: Wenn das erhaltene Geld bereits weitergeleitet wurde, kann das Gericht nach § 74 c StGB die Einziehung eines Geldbetrages beim Finanzagenten anordnen, der dem Betrag der verschobenen Gelder entspricht.

Geld zurückfordern, Haftung abwehren

Beim Job-Scamming, der Strafbarkeit wegen Geldwäsche und der Schadensersatzpflicht des Finanzagenten gegenüber den Opfern kommt es auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall an.

Wer befürchten muss, auf ein Fake-Jobangebot hereingefallen zu sein, sollte sofort alle noch greifbaren Beweise zusammensammeln und dokumentieren - die Stellenausschreibung, die Website des angeblichen Unternehmens, die WhatsApp-Korrespondenz mit dem angeblichen Ansprechpartner aus der Personalabteilung und der angeblichen Job-Mentorin, und so weiter.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch kennt beide Seiten des Tatgeschehens. Er vertritt Beschuldigte, die sich gegen den strafrechtlichen Vorwurf der Geldwäsche und die sich hieraus zusätzlich ergebende zivilrechtliche Haftung verteidigen. Er vertritt aber auch Geschädigte von Betrug und Phishing, die sich nicht damit zufrieden geben, das ihr Geld plötzlich verschwunden ist.



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