Weihnachtspost von Burgschild Inkasso

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Mitten in die Weihnachtsferien 2023/2024 hinein verschickt die Burgschild GmbH aus Offenbach am Main neue Inkassoschreiben für DigiRights Administration GmbH. Auch hier geht es um alte Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin. Kein Grund zu Panik!

Weihnachtspost von Burgschild: Worum geht es?

Unter dem Datum Freitag, 22.12.2023, versandte das Inkassounternehmen Burgschild GmbH offenbar in erheblichem Umfang Zahlungsaufforderungen. Als Zahlungsfrist wurde Freitag, 29.12.2023, gesetzt. Seither erreichen die Kanzlei Stefan Loebisch diverse Anfragen von Empfängern dieser Inkassoschreiben.

Ein Teil der Schreiben erreichte die Empfänger offenbar als Weihnachtsgeschenk der besonderen Art noch am Samstag, den 23.12.2023. Andere Empfänger erhielten die Post aus Offenbach erst nach den Weihnachtstagen.

Weihnachtspost von Burgschild: Was tun?

Ein gesetzliches Verbot, Zahlungsaufforderungen zum Weihnachtsfest zu verschicken, gibt es nicht. Ebenso gibt es kein gesetzliches Verbot, Zahlungsfristen von nur einer Woche oder mit Fristablauf während der Weihnachtsferien zu setzen. Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf "Weihnachtsfrieden".

Einen schalen Beigeschmack hat die Weihnachtspost von Burgschild aber schon. Es stellt sich die Frage, ob hier nicht ganz gezielt mit der Urlaubsabwesenheit der Empfänger und der Weihnachtspause in den Anwaltskanzleien spekuliert wird.

Eine unangemessen kurze Frist ist nicht unwirksam. Sie setzt statt dessen eine angemessene Frist in Gang. Wer zu Weihnachten eine Zahlungsaufforderung von Burgschild Inkasso erhalten hat, hat also genug Zeit, auch noch nach Neujahr die Anwaltskanzlei des Vertrauens über die aktuelle Zahlungsaufforderung von Burgschild Inkasso zu informieren und mit der weiteren rechtlichen Prüfung und ggf. Forderungsabwehr zu beauftragen.



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