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Jobcenter muss die Beiträge für private Krankenversicherung bei ALG-II-Empfängern voll übernehmen

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Privat krankenversicherte Arbeitslosengeld-II-Empfänger, denen der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse verwehrt ist, haben einen Anspruch auf volle Übernahme der Beiträge für die private Krankenversicherung. Das hat das Bundessozialgericht am 18.01.2011, B 4 AS 108/10 R, entschieden. Das Gericht begründet dies damit, dass diesbezüglich im jetzigen Gesetz eine planwidrige Regelungslücke besteht. Es hat damit die bisherige Praxis der Jobcenter zurückgewiesen. Das Sozialgericht Dresden hat in ersten Entscheidungen schon den Betroffenen Recht gegeben und das Jobcenter Dresden zur Zahlung verpflichtet. Lassen Sie sich beraten, wie Sie die Beiträge ggf. auch noch rückwirkend vom Jobcenter erhalten!

Bei rechtlichen Problemen können Sie sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter info@sz-law.de oder per Telefon unter 0351/8106245.



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