Jugendkriminalität durch bessere Bildung zu bekämpfen!

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Von Migrantinnen verübte Straftaten erfahren in der heutigen Zeit hoher Zuwanderung eine große öffentliche Aufmerksamkeit. Es wird behauptet, dass die derzeit geltenden Regelungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und im Asylgesetz (AsylG) unzureichend sind, um die Bevölkerung vor gewalttätig und insbesondere bereits straffällig gewordenen Ausländern, aber auch vor Ausländern, durch deren Aufenthalt die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird, zu schützen. Insbesondere wird von einem Teil der deutschen Bevölkerung behauptet, dass es derzeit keine gesetzliche Möglichkeit gäbe, Ausländer, von denen Gefahren ausgehen und bei denen die Erteilung einer Wohnsitzauflage und das Verbot sozialer Kontakte und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder - dienste nach § 56 AufenthG eben nicht ausreichen, um diese Gefahren zu beseitigen, in Haft zu nehmen.

Ein differenzierter Blick auf aktuelle Kriminalstatistiken und Studien zeigt aber, dass es solche einfachen Beschuldigungen für Zusammenhänge zwischen Migration und Kriminalität nicht zutrifft. Der Migrationsprozess ist meistens ein langer Prozess, der mit den Vorbereitungen beginnt und mit der, äußeren physischen Migration des Wohnortwechsels noch lange nicht beendet ist. Der schwierigere Teil der Integration nach Migration beginnt erst im Anschluss an den Wohnortwechsel mit der inneren psychosozialen Migration.

Kriminalität kann bei den jugendlichen Migranten dann insbesonderes entstehen, wenn das Fremdheitsgefühl gegenüber Kultur und Sprache das im Einwanderungsland existiert, nicht negativ das Denken und das Handeln der betroffenen Migranten beeinflusst.

Mit Blick auf die etablierte Migrantenbevölkerung, etwa die "Gastarbeiter" und deren Nachkommen oder die in den 1990er Jahren zugewanderten (Spät-)Aussiedler, waren aber rückläufige Tendenzen der Kriminalität erkennbar.

Bei Kindern aus Einwanderungsfamilien sind Anerkennungserlebnisse und Perspektiven, die vor allem mit der Bildungsteilhabe verknüpft sind, von zentraler Bedeutung, um wir die Jugendkriminalität zu reduzieren. Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. Das große zivilgesellschaftliche Engagement hat dafür zu sorgen, dass diesen Kindern möglichst in den Bildungseinrichtungen angemessen teilnehmen zu dürfen.

Foto(s): dr dr iranbomy

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