Jugendstrafrecht – Was Eltern und Jugendliche wissen sollten
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Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Der Fokus liegt hier nicht auf der Bestrafung, sondern auf der Erziehung. Gerade in einer schwierigen Situation, wenn eine Anzeige droht oder bereits ein Verfahren läuft, ist eine kompetente rechtliche Vertretung entscheidend. Ich erkläre Ihnen in diesem Beitrag, was das Jugendstrafrecht ausmacht und wie ich als erfahrene Strafverteidigerin helfen kann.
Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und unter bestimmten Umständen auch für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre). Nicht nur das Alter, sondern auch die Frage, ob der Heranwachsende noch einem Jugendlichen in seiner Reife und Entwicklung gleichsteht, ist entscheidend. In solchen Fällen kann das Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet werden. Im Mittelpunkt steht dabei immer der Erziehungsgedanke.
Erziehung statt Bestrafung
Zentrales Ziel des Jugendstrafrechts ist die Erziehung und nicht die reine Sanktionierung. Es gibt daher besondere Maßnahmen und Sanktionen, die individuell auf den Jugendlichen zugeschnitten werden:
- Erziehungsmaßregeln: Hierzu gehören Weisungen wie Sozialstunden, Entschuldigung beim Opfer oder die Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings. Diese Maßnahmen sollen die Jugendlichen sensibilisieren und zur Einsicht bringen.
- Zuchtmittel: Verwarnungen, Jugendarrest oder Auflagen (z. B. Schadenswiedergutmachung). Diese sind als Warnschuss zu verstehen und sollen dem Jugendlichen die Konsequenzen seines Handelns verdeutlichen.
- Jugendstrafe: Als letzte Maßnahme dient die Freiheitsstrafe, die oft zur Bewährung ausgesetzt wird. Eine Jugendstrafe wird in der Regel dann verhängt, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend erscheinen und das Verhalten des Jugendlichen als besonders schwerwiegend angesehen wird.
Ablauf eines Jugendstrafverfahrens
In der Regel wird nach einer Straftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Entscheidend ist dann, ob das Verfahren eingestellt, ein Diversionsverfahren (ohne Gerichtsverhandlung) durchgeführt, oder Anklage erhoben wird. Vor Gericht gibt es spezielle Jugendrichter, die das Strafmaß unter Berücksichtigung der persönlichen Entwicklung festlegen. Um die beste Lösung zu finden, werden oft Gutachten zur Reife und Entwicklung des Jugendlichen eingeholt.
Zudem sind Jugendgerichtshelfer involviert, die Empfehlungen zur erzieherischen Unterstützung geben. Ihre Einschätzungen können erheblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben.
Warum eine frühzeitige Verteidigung wichtig ist
Bereits im Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen gestellt werden. Eine unüberlegte Aussage kann sich nachteilig auswirken. Es ist daher ratsam, frühzeitig eine erfahrene Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Ich sorge dafür, dass die Rechte meines Mandanten gewahrt werden und mögliche Sanktionen abgemildert ider Verfahren eingestellt werden.
Durch geschickte Verteidigung kann in vielen Fällen eine Verfahrenseinstellung erreicht werden, etwa durch außergerichtliche Maßnahmen oder erfolgreiche Gespräche mit der Staatsanwaltschaft.
Wenn rechtzeitig eine passende Strategie entwickelt wird, ist auch eine Diversion, also ein alternativer Verfahrensabschluss ohne Strafe möglich.
Welche Fehler sollten vermieden werden?
- Unüberlegte Aussagen: Jugendliche sollten niemals ohne anwaltliche Beratung aussagen, da sie sich damit selbst belasten können.
- Ignorieren von Vorladungen: Ein Nichterscheinen kann zu negativen Konsequenzen führen und das Verfahren erschweren. Sprechen Sie allerdings vorher unbedingt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt.
- Fehlende rechtliche Unterstützung: Ohne eine spezialisierte Verteidigung sind die Chancen auf eine milde Sanktion deutlich geringer.

Wie ich Ihnen helfen kann
Als Rechtsanwältin für Strafrecht berate und verteidige ich Jugendliche und Heranwachsende in allen Phasen des Verfahrens. Ich begleite meine Mandanten zu Vernehmungen, erkläre ihnen verständlich die rechtlichen Folgen und setze mich für die bestmögliche Lösung ein.
Haben Sie oder Ihr Kind eine Vorladung erhalten? Wurde bereits Anklage erhoben? Kontaktieren Sie mich frühzeitig, um gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln – Ich bin für Sie da.
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