Jugendstrafrecht: Was passiert, wenn Teenager mit dem Gesetz in Konflikt geraten?

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1. Wer sind Jugendliche?

Im Jugendstrafrecht geht es um strafbare Handlungen, die von Personen zwischen 14 und 20 Jahren begangen werden. Im Strafrecht gilt eine Person als jugendlich, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat bereits 14 Jahre alt war aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für sie gelten andere Regeln als bei der strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung von erwachsenen Tätern.

Eine Sonderstellung nehmen Heranwachsende ein: Bei Taten von Personen zwischen 18 und 21 Jahren ist von Fall zu Fall unterschiedlich, ob diese nach dem Erwachsenenstrafrecht oder nach dem milderen Jugendstrafrecht zu beurteilen sind. Hierfür sind insbesondere die Art der Tat (handelt es sich um eine typische Jugendtat?) und die Reife des Heranwachsenden ausschlaggebend.

2. Typische Jugenddelikte

Typische Jugenddelikte können von Diebstahl, Vandalismus und Schwarzfahren bis hin zu Drogenmissbrauch und Alkoholkonsum reichen. Natürlich kommt es aber auch vor, dass schwere Straftaten, wie Raub, Totschlag oder Mord von Jugendlichen begangen werden. Es liegt im Wesen dieses Lebensabschnitts, dass die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist und Teenager daher dazu neigen, gegen Gesetze zu verstoßen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Ladendiebstahl, weil das Taschengeld nicht für die neuen Sneaker reicht, die Teilnahme an einer Schlägerei, um andere zu beeindrucken oder Sachbeschädigung, um sich selbst als rebellisch darzustellen. Ein Großteil der Jugendlichen hat bereits mindestens eine solche Bagatelltat begangen, wobei längst nicht alle Delikte aufgedeckt werden.

Wenn die Tat jedoch entdeckt wird, wird selbstverständlich auch gegen jugendliche Täter ermittelt und diese werden zur Rechenschaft gezogen. Daher sollte mit einem erfahrenen Anwalt im Jugendstrafrecht zusammengearbeitet werden, um eine günstiges Ergebnis mit der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht auszuhandeln oder die Strafe gering zu halten.

3. Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Eine wichtige Besonderheit des Jugendstrafrechts ist, dass es eine andere Zielsetzung als das Erwachsenenstrafrecht hat. Ziel ist es, dem Jugendlichen die Folgen seines Handelns klar zu machen und ihm die Möglichkeit zu geben, seine Straftat als Lernprozess zu begreifen. Die Erziehung des Jugendlichen steht hier im Vordergrund. Das bedeutet jedoch nicht, dass Jugendliche bei Straftaten straffrei ausgehen oder nur mit kleinen Strafen rechnen müssen. Vor dem Hintergrund des Erziehungsgedankens ist die Wahrscheinlichkeit einer Haftstrafe, insbesondere bei Bagatelldelikten und bei Ersttätern, jedoch geringer als bei erwachsenen Tätern.

4. Die Jugendgerichtshilfe

Zusätzlich spielt im Jugendstrafverfahren die Jugendgerichtshilfe eine Rolle: sie hält Kontakt sowohl zum Beschuldigten als auch zu den Ermittlungsbehörden. Dabei findet in der Regel vor der Hauptverhandlung ein Gespräch zwischen dem Jugendlichen und der Jugendgerichtshilfe statt. In diesem Gespräch macht sich die Jugendgerichtshilfe ein Bild von dem jugendlichen Täter und schreibt einen Bericht über seine Persönlichkeit. Da dieser Bericht auch für die Ahndung des Täters relevant ist, empfiehlt es sich, vorher mit einem Anwalt zu besprechen, was man in diesem Termin mit der Jugendgerichtshilfe zur Sprache bringt.
 Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe ist in der Hauptverhandlung anwesend und macht eigene Vorschläge für die Ahndung des Täters. Auch nach Abschluss des Verfahrens kann sie ein wichtiger Ansprechpartner für den Jugendlichen sein, zum Beispiel durch das Angebot von Beratungen.
 Es gilt allerdings zu beachten, dass die Jugendgerichtshilfe keinen Anwalt ersetzt, sondern eine zusätzliche Partei im Jugendstrafverfahren darstellt. Die Heranziehung eines Anwalts ist in einem Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende somit immer zu empfehlen, um die bestmögliche Lösung zu erreichen.

5. Mögliche rechtliche Konsequenzen

Während im Erwachsenenstrafrecht meist Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden, sieht das Jugendstrafrecht folgende Ahndungsformen vor:


  • Erziehungsmaßregeln (zB. Verrichtung von Sozialstunden, Teilnahme an Trainingskursen)

  • Zuchtmittel (zB. Jugendarrest, Verwarnungen)

  • Jugendstrafe (Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren)

Diese Reaktionsmöglichkeiten sind deutlich flexibler als die bloße Geld- und Freiheitsstrafe und können daher individuell an den Jugendlichen und seine Tat angepasst werden. Im Fokus steht bei der Verhängung einer Sanktion immer die Prävention: der Jugendliche soll in Zukunft nicht mehr straffällig werden. Daher ist der Ausdruck von Motivation beim Beschuldigten, sich an Regeln zu halten, von Vorteil, um eine Sanktion abseits der Jugendstrafe zu erhalten. Die beste Verteidigungsstrategie gilt es aber im Einzelfall mit einem Strafverteidiger zu besprechen. Je nach Voraussetzungen, Hintergründen und Möglichkeiten ist die Vorgehensweise anzupassen.

6. Anwalt im Jugendstrafrecht

Wenn Teenager mit dem Gesetz in Konflikt geraten, kann das für sie und ihre Familien eine stressige und beängstigende Zeit sein. Meist ist es der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden und dem Gericht – für den Beschuldigten sowie für die Eltern. Daher ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts auskennt und entsprechend beraten kann. Eine grobe Vorstellung davon, wie das Verfahren ablaufen wird und welche Sanktionen drohen, helfen der Familie bei dem Umgang mit der Anschuldigung. Außerdem kann der Anwalt Akteneinsicht beantragen und entsprechende Anträge einreichen, um im Idealfall eine Einstellung oder eine möglichst milde Sanktionsform zu erreichen und eine Jugendstrafe zu vermeiden. Zögern Sie daher nicht, frühzeitig einen Strafverteidiger miteinzubeziehen, um das bestmögliche aus der Situation zu machen.


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