Anonymous kapert Darknet-Bilder-Dienst “PedoBum”
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Vor Kurzem sorgte die Hackergruppe Anonymous für Schlagzeilen, indem sie die Darknet-Plattform “PedoBum”, die für den Austausch von illegalen pädophilen Inhalten genutzt wurde, übernahm. Diese Aktion hat nicht nur die Betreiber, sondern auch die Nutzer der Plattform in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt.
Rechtliche Folgen für Nutzer von “PedoBum”
Wenn Sie Nutzer der Plattform “PedoBum” waren, sollten Sie sich der erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen bewusst sein, die nun auf Sie zukommen können. Die Nutzung und Verbreitung von kinderpornografischem Material ist nach deutschem Recht eine schwere Straftat, die mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Im Einzelnen drohen folgende Konsequenzen:
- Strafverfolgung und Ermittlungsverfahren: Die Strafverfolgungsbehörden nutzen die von Anonymous gesicherten Daten, um Nutzer zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Es drohen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung von IT-Geräten.
- Strafrahmen: Der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material (§ 184b StGB) kann mit Freiheitsstrafen von mehreren Jahren geahndet werden. Auch der Versuch ist strafbar.
- Eintragung ins Führungszeugnis: Eine Verurteilung führt zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister sowie Führungszeugnis und kann lebenslange Konsequenzen für Ihre berufliche und private Zukunft haben.
Was Sie jetzt tun können
Falls Sie befürchten, ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten zu sein, sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:
- Rechtsanwalt konsultieren: Suchen Sie sofort rechtlichen Beistand. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufklären und Sie während des Ermittlungsverfahrens vertreten.
- Keine Aussagen ohne Anwalt: Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden ohne Anwalt. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.
- Beweismittel sichern: Sichern Sie alle relevanten Beweismittel, die Ihre Unschuld oder mildernde Umstände belegen könnten.
Unsere Expertise im Bereich Cybercrime
Als Fachanwälte für IT-Recht und Strafrecht mit Spezialisierung auf Cybercrime bieten wir Ihnen umfassende Beratung. Unsere Leistungen umfassen:
- Erstberatung: Wir klären Sie über Ihre Rechte und die weiteren Schritte auf.
- Verteidigung: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und vor Gericht.
- Prävention: Wir beraten Sie, wie Sie sich zukünftig vor rechtlichen Problemen im Bereich Cybercrime schützen können.
- Vermittlung psychologischer Behandlung: Aufgrund langjähriger Erfahrung haben wir ein breites Netzwerk
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Handeln Sie schnell und besonnen, um Ihre Rechte zu wahren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Besprechung in München oder ein Telefonat über unsere Website: https://termin.rechtsanwalt-erhard.de.
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