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Justizskandal in den USA: Haaranalysen jahrzehntelang fehlerhaft

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Ein handfester Justizskandal erschüttert die USA. Die Washington Post deckte auf, dass das FBI jahrzehntelang fehlerhafte forensische Analysen durchgeführt hat. Mit gravierenden Folgen. Denn aufgrund der Haaranalysen wurde bereits mindestens 32 Mal die Todesstrafe verhängt. Der Verdacht erhärtet sich, dass darunter auch zahlreiche Unschuldige sind.

Neueste Untersuchungsergebnisse

Es sind erschreckende Zahlen, die aus den neuen Untersuchungsergebnissen hervorgehen. Von bisher 268 untersuchten Fällen waren in 95 Prozent die Haaranalysen fehlerhaft. Laut Anwälten, die bei der Untersuchung mitgewirkt haben, hätte die kriminaltechnische Methode die Anklage gestützt. Bei 32 Verfahren wurde die Todesstrafe verhängt, 14 Verurteilte sind inzwischen hingerichtet worden oder im Gefängnis verstorben.

FBI räumt erstmals Fehler ein

Die Methode wurde von der US-Bundespolizei seit den 70er-Jahren angewendet. Schon 2012 war der Verdacht aufgekommen, dass die forensische Technik des FBI Fehler aufweist. Nachdem die Washington Post vor zwei Jahren einen entsprechenden Bericht veröffentlichte, wurden Untersuchungen vom National Association of Criminal Defense Lawyers (NACDL) eingeleitet. Nun bestätigten erstmals das FBI und das Justizministerium, dass zahlreiche Haaranalysen fehlerhaft gewesen sind.

Rückgriff auf unzuverlässige Statistiken

Bei den Analysen hatte das FBI auf unsichere Statistiken zurückgegriffen und so insbesondere am Tatort gefundene Haare dem vermeintlichen Täter zugeordnet. Allerdings stellte sich nun heraus, dass mit dieser Methode ein Haar verschiedenen Personen zugeordnet werden kann. Für eine sichere Zuordnung wären genauere DNA-Tests erforderlich gewesen.

Prüfung von Berufungsverfahren

Zwar sind die Verurteilungen auch auf andere Beweise gestützt worden, doch nun musste die Justiz handeln. Die betroffenen Staatsanwaltschaften und Ankläger in den Bundesstaaten sind dazu aufgerufen worden, zu prüfen, ob möglicherweise aufgrund der fehlerhaften Forensikmethode Berufungsverfahren einzuleiten sind. Vier Gefangene wurden bereits aus der Haft entlassen. Den möglicherweise unschuldig Hingerichteten hilft das allerdings nicht mehr.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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